Ja. Die Arbeit ist von Gesetzes wegen durch Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen:
- eine Viertelstunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden
- eine halbe Stunde bei mehr als sieben Stunden und eine Stunde bei mehr als neun Stunden
Das Unterbrechen der Arbeit ist grundsätzlich ein Recht der Angestellten.
Pausen sind aber auch im Interesse des Arbeitgebers, da sich die Angestellten in der Pause erholen und ihre Arbeitsleistung danach wieder besser erbringen können.
Sofern Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen können (zum Beispiel ins Freie oder in die Kantine), gelten die Pausen nicht als Arbeitszeit.
Wenn Sie jedoch am Arbeitsplatz bleiben müssen, etwa um das Telefon zu «hüten», muss die Pause als Arbeitszeit angerechnet werden.
Mehr Beobachter-Infos zum Arbeitsrecht hier.
- 26 Beobachter-Ausgaben im Jahr
- Kostenlose Rechtsberatung
- Gratis Zugang zur Beratungsplattform HelpOnline
- Kostenloser Zugriff auf Apps und E-Paper
- 26 Beobachter-Ausgaben im Jahr
- Kostenlose Rechtsberatung
- Gratis Zugang zur Beratungsplattform HelpOnline
- Kostenloser Zugriff auf Apps und E-Paper