Amag-Besitzer stockt auf
Haefner baut Anteil an Schmolz + Bickenbach aus

Martin Haefner (67) übernimmt das Aktienpaket der Nachkommen der Gründerfamilien von Schmolz + Bickenbach. Er hält nun fast die Hälfte am Luzerner Stahlkonzern.
Publiziert: 07.01.2020 um 07:41 Uhr
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Aktualisiert: 07.01.2020 um 10:23 Uhr
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Martin Haefner (67): Amag-Besitzer und grösster Alleinaktionär an Schmolz + Bickenbach.
Foto: keystone-sda.ch

Amag-Besitzer Martin Haefner (67) hat die Mitglieder der Gründerfamilien von Schmolz + Bickenbach ausgekauft. Seine Beteiligungsgesellschaft Big Point Holding hat ihr Aktienpaket übernommen – zum Preis von 45 Rappen pro Aktie. Das heisst es in einer Mitteilung von Dienstagmorgen.

Rein rechnerisch betrug der Kaufpreis gut 46 Millionen Franken. Haefner hält nun 49,6 Prozent am Luzerner Stahlkonzern – verglichen mit 44,9 Prozent ohne den Kauf der Anteile der Gründerfamilie.

Der Deal bedeutet auch, dass die beim Bundesverwaltungsgericht eingereichte Beschwerde gegen die Ausnahmeregelung von einem Pflichtangebot gegenstandslos wird. Sie ist zurückgezogen worden.

«Dringend nötige Neuausrichtung»

Die deutschen Gründerfamilien des Stahlkonzerns haben Ende des letzten Jahres Klage eingereicht, wegen Verletzung des Minderheitenschutzes. Sie verlangten im Rahmen der beschlossenen Kapitalerhöhung ein Pflichtangebot an alle Aktionäre.

Damit kann das angeschlagene Unternehmen nun in ruhigere Fahrwasser ziehen und sich finanziell sanieren.

Der Deal ermöglicht es, «die dringend nötige Neuausrichtung des Unternehmens (...) voranzutreiben», wird Haefner in der Mitteilung zitiert. «Ich freue mich, dass die Gründerfamilien von Schmolz+Bickenbach für diese strategische Lösung Hand geboten haben.»

Ausnahmebewilligung von der Finma

Die Kapitalerhöhung war im Dezember beschlossen worden. Die Finanzmarktaufsicht Finma hat Haefner eine Ausnahme von der Angebotspflicht beim Überschreiten des Ein-Drittel-Anteils gewährt. Damit wurde eine zuvor ablehnende Entscheidung der Übernahmekommission UEK revidiert.

In einem Sanierungsfall ist es möglich, eine solche Ausnahme zu erhalten. Die Voraussetzungen dafür seien erfüllt, begründete die Finma ihren Entscheid.

Die Ausnahme von einer Angebotspflicht war eine der Bedingungen von Haefner, um das Unternehmen mit einer Geldspritze per Kapitalerhöhung zu stützen. Er will seine Beteiligung ausweiten, ohne jedoch ein Gebot an die übrigen Aktionäre unterbreiten zu müssen. (ise)

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