Alle Mitarbeiter betroffen
Dieser Chef schafft alle Feiertage ab

In einem niederländischen Unternehmen wird auch an Pfingsten oder Weihnachten gearbeitet. Der Chef hält nicht viel von Feiertagen. Und hat sie einfach abgeschafft. Zur Revolte im Betrieb kam es dennoch nicht.
Publiziert: 04.07.2019 um 16:51 Uhr
Teilen
Anhören
Kommentieren
1/7
Die Mitarbeiter von Djordy Seelmann dürfen auch an Pfingsten und Weihnachten arbeiten.
Foto: PD
Patrik Berger

Djordy Seelmann ist ein unkonventioneller Chef. Er hat den 90 Angestellten der niederländischen Mietplattform Housing Anywhere die Feiertage gestrichen! Einfach abgeschafft. Zur grossen Bürorevolte ist es deswegen aber nicht gekommen. «Mein Vorschlag wurde einstimmig angenommen», sagt er im Interview mit der «Süddeutschen Zeitung».

«Wir haben festgestellt, dass manche Feiertage für unsere Mitarbeiter gar keine Bedeutung haben», sagt er. Zum Pfingstmontag etwa habe kaum einer eine emotionale Beziehung. Die Angestellten können ab sofort selbst entscheiden, ob sie an gesetzlichen Feiertagen zu Hause bleiben oder arbeiten - und dann an einem anderen Tag freinehmen.

Ferien statt Feiertage

Denn weniger Freitage haben die Mitarbeiter deshalb nicht. Die sieben gesetzlichen Feiertage addiert Seelmann einfach zu den bezahlten Ferien. In den Niederlanden gibt es kein Gesetz, dass man die Feiertage auch wirklich feiern muss.

Selbst wenn an Weihnachten plötzlich vier Angestellte morgens ihren Bürocomputer hochfahren, ist das für Seelmann kein Problem. «Wir haben Kunden auf der ganzen Welt. Zudem kommen diese auch an hohen Feiertagen auf die Homepage und wollen Unterkünfte buchen.»

Nur an einem Tag im Jahr bleiben die Büros dunkel. Am 27. April begehen die Holländer den Königstag zu Ehren von König Willem-Alexander. «Da würde in unserer Firma niemand zur Arbeit erscheinen, da bin ich mir sicher», sagt Seelmann.

In der Schweiz kein Thema

In der Schweiz wäre das Modell von Seelmann nicht so leicht umzusetzen. Der 1. August ist der einzige eidgenössische Feiertag. Er ist arbeitsgesetzlich den Sonntagen gleichgestellt. Laut Arbeitsgesetz dürfen die Kantone höchstens acht weitere Feiertage den Sonntagen gleichstellen. Demnach ist es von Kanton zu Kanton verschieden, welche Feiertage gesetzlich anerkannt sind.

«An den gesetzlich anerkannten Feiertagen, die den Sonntagen gleichgestellt sind, dürfen grundsätzlich keine Arbeitnehmenden beschäftigt werden», schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco. Es gelten allerdings die gleichen Ausnahmen wie bei der Sonntagsarbeit.

Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen
      Externe Inhalte
      Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
      Meistgelesen