Airlines, Bettwanzen und Co. sorgen für Ärger
Schweizer Reisende motzen mehr

Bei der Ombudsstelle der Schweizer Reisebranche sind im vergangenen Jahr 7 Prozent mehr Meldungen eingegangen – vor allem von Deutschschweizern.
Publiziert: 17.05.2016 um 09:10 Uhr
|
Aktualisiert: 05.10.2018 um 17:39 Uhr
Flugpassagiere brauchen bei Reklamationen Geduld – zwei bis sechs Monate kann es dauern, bis Airlines Meldungen bearbeiten.
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
Bastian Heiniger

Ärger mit Fluggesellschaften, verlorengegangene Koffer, Bettwanzen im Hotel: Verschiedenste Unannehmlichkeiten können einem die Ferien vermiesen. Die Beschwerden häufen sich: Beim Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Franco Muff, sind letztes Jahr 1766 Meldungen eingegangen – das sind sieben Prozent mehr als im Vorjahr, wie das Reiseportal «Travelnews» bekannt gab.

Am meisten motzen die Deutschschweizer: Zwar sind sie mit 63 Prozent die grösste Sprachgruppe, dennoch stammen 76 Prozent aller Beschwerden von ihnen. Von den Romands kommen 21 Prozent und von Tessinern 2 Prozent.

Schlechter Kundenservice bei Airlines

«Vielen fehlt ein gesundes Verhältnis zu Preis und Leistung.» Franco Muff, Ombudsmann
Foto: BLICK

Für mehr Unmut sorgen vor allem Fluggesellschaften. «Ich habe den Eindruck, dass die Airlines je länger desto mehr wollen, dass Kunden direkt bei ihnen buchen. Der Kundenservice und die Bearbeitung der Reklamationen lassen aber stark zu wünschen übrig», sagt Muff.

So daure es zwei bis sechs Monate, bis die Airlines Beschwerden von Kunden behandelten – egal, ob Billiglinie oder reguläre Fluggesellschaft. Durchschnittlich zwei Monate warten muss man auch, wenn tatsächlich eine Rückerstattung gewährt wird; etwa wegen eines Kofferverlusts. 

Schadenersatz wegen Bettwanzen

Aber auch wegen Hotels nimmt der Ärger zu – schuld seien vor allem Bettwanzen. «Die Hoteliers haben die Tierchen mit Sicherheit nicht mit Absicht in den Zimmern ausgesetzt», sagt Muff. Natürlich sei es ärgerlich und klar, dass das Hotel etwas rückerstatten muss.

Doch Betroffene hätten auch übersteigerte Vorstellungen von Schadenersatzforderungen: «Die einen geben an, dass sie sich aufgrund der Bisse und der daraus resultierenden Verunstaltung des Körpers nicht mehr zum Sonnen an den Strand getraut hätten.» Solche Argumente zögen jedoch nicht.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.