Viele Firmen haben diese sogenannten Kurzabsenzen in ihrem Betriebsreglement geregelt. Schauen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag oder in den zugehörigen Bestimmungen nach. Oft gibt es auch im GAV, dem Gesamtarbeitsvertrag, Hinweise dazu.
Falls Sie darin nichts finden, äussert sich das Obligationenrecht (OR) nur ansatzweise: Es sind dem Arbeitnehmer die üblichen freien Stunden und Tage und nach erfolgter Kündigung die für das Aufsuchen einer anderen Arbeitsstelle erforderliche Zeit zu gewähren.
Weil das Gesetz so ungenau ist, hat sich eine Praxis entwickelt, von der man ausgehen darf:
- die eigene Hochzeit 2 bis 3 Tage
- der Tod eines Familienangehörigen 1 bis 3 Tage (je nach Verwandtschaftsgrad)
- militärische Inspektion und Rekrutierung ½ bis 1 Tag
- Umzug 1 Tag
- Behördengänge: effektive Abwesenheit
Ihre Schwiegermutter ist zwar streng genommen nicht mit Ihnen verwandt, trotzdem erhalten Sie die nötige freie Zeit für die Beerdigung.
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