79% der Anträge gerechtfertigt
74'000 Franken für Verspätungen im ÖV

Im ersten Halbjahr seit der Einführung der neuen Fahrgastrechte bei Verspätungen im öV haben Schweizer Transportunternehmen Entschädigungen in der Höhe von 74'000 Franken bezahlt. Rund 79 Prozent der eingereichten Anträge waren gerechtfertigt.
Publiziert: 07.09.2021 um 11:19 Uhr
Reisende haben sein dem 1. Januar 2021 einen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von über einer Stunde am Reiseziel. (Archivbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

In den ersten sechs Monaten seien 8600 Entschädigungsanträge eingereicht worden, wie Allianz Swiss Pass am Dienstag mitteilte. 6800 Anträgen sei stattgegeben worden. Rund jeder fünfte Antrag sei wegen zu geringer Verspätung, ungültiger Billette oder einem Entschädigungsbetrag von unter fünf Franken zurückgewiesen worden. Das Fazit zur Einführung der Fahrgastrechte falle positiv aus, schrieb die Branchenorganisation des öffentlichen Verkehrs (öV) weiter.

Eine grosse Mehrheit der Reisenden habe als Fahrausweis das Generalabonnement (46 Prozent) oder einen Einzelfahrausweis (42 Prozent) angegeben. Die Hälfte aller Anträge im ersten Halbjahr sei wegen der starken Schneefälle im Januar gestellt worden, da es vielerorts zu Betriebsunterbrüchen gekommen sei.

Die Anzahl der Anträge liege aufgrund der durch die Covid-19-Pandemie verminderten Reisetätigkeit und «guter Pünktlichkeit» im ersten Halbjahr 2021 unter dem erwarteten Volumen.

98 Prozent der Anträge wurden laut Mitteilung online eingereicht. So habe ein Grossteil bereits automatisiert verarbeitet werden können und die Freigabe der Auszahlung sei im Schnitt bereits 20 Stunden nach Einreichung des Antrags erfolgt.

Die neuen Fahrgastrechte im öffentlichen Verkehr sind seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Reisende haben einen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von über einer Stunde am Reiseziel. Beträgt die Verspätung über eine Stunde, erhalten Reisende mit Einzel- und Streckenbilletten 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Beträgt sie über zwei Stunden, werden 50 Prozent entschädigt. Beträge unter 5 Franken werden gemäss bundesrätlicher Verordnung nicht ausbezahlt.

Auch Abonnementsinhaberinnen und -inhaber werden bei Verspätungen entschädigt. Diese Regelung gilt bei allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Schweiz. Die Entschädigungsanträge können online oder an jedem bedienten Verkaufspunkt aufgegeben werden.

(SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.