Das Bundesgericht hat damit das Urteil durch das Obergericht Zürich bestätigt. Es sprach die Ex-Bankerin des gewerbsmässigen Betrugs, der qualifizierten Veruntreuung und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig.
In ihrer Funktion als Anlage- und Kundenberaterin einer Bank in Zürich liess sie sich Bargeld von vorwiegend im Ausland lebenden Kunden auszahlen. Dafür legte sie den Angestellten im Backoffice gefälschte Formulare vor.
Sie bezog so Beträge in der Höhe von rund 900'000 Franken. Das Geld verwendete die Vizedirektorin für ihren eigenen Lebensunterhalt. Die Frau veranlasste auch Überweisungen fremden Geldes auf ihr Konto, tätigte ohne Wissen der jeweiligen Kontoinhaber riskante Investitionen oder erhöhte die Kreditlimite von zwei Kunden.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der ehemaligen Bankangestellten gegen das Urteil des Obergerichts vom Mai 2014 abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. (Urteil 6B_907/2015 vom 04.02.2015) (sda)