150‘000 ohne Krankenkasse
Schweizer können die Prämien nicht mehr zahlen

Die Zahlen sind deutlich: 400‘000 Schweizer werden wegen ausstehender Krankenkassen-Prämien betrieben. Rund 150‘000 Personen erhalten keine Leistungen mehr. Und der nächste Prämeinanstieg steht bevor.
Publiziert: 25.07.2010 um 14:56 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 17:08 Uhr
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Immer mehr Menschen zahlen ihre Krankenkassen-Prämien nicht: Im Jahr 2009 fehlten den Krankenkassen rund 762 Millionen Franken Prämien – ein neuer Rekord, wie Santésuisse-Sprecher Paul Rhyn einen Bericht der «SonntagsZeitung» bestätigte.

Es sei schwierig, Gründe für die schlechte Zahlungsmoral zu eruieren. Rhyn verweist aber auf die schlechte Wirtschaftslage im vergangenen Jahr: Die Leute hätten das Geld offenbar anderweitig eingesetzt. Dies, obwohl sozial Benachteiligte in der ganzen Schweiz Prämienverbilligungen erhielten.

Momentan laufen gegen 400000 Personen Betreibungen, hielt der Santésuisse-Sprecher fest. Eine Betreibung wirkt sich auf die Gesundheitsversorgung der Betroffenen aus: Dann trete nämlich ein Leistungsaufschub in Kraft, erklärte Rhyn.

150000 von Leistungsstopp betroffen

Seit 2006 können die Krankenkassen ihre Leistungen sistieren, wenn ein Versicherter seine Prämien nicht zahlt.

Derzeit sind rund 150000 Menschen von dem Leistungsstopp betroffen. Die Spitäler sitzen auf unbezahlten Rechnungen von rund 80 Millionen Franken.

Mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes werden die Fälle säumiger Prämienzahler neu geregelt: Im vergangenen März beschloss das Parlament, dass die Krankenkassen den Kantonen einen Teil des Geldes zurückzahlen müssen, das diese für säumige Prämienzahler vorgestreckt haben.

Die Gesetzesrevision sieht vor, dass die Kantone 85 Prozent der ungedeckten Prämien und Kosten übernehmen, wenn diese trotz Betreibung nicht eingebracht werden konnten. 15 Prozent gehen zu Lasten der Krankenkassen. Kann die Kasse schliesslich die Prämien doch noch eintreiben, muss sie künftig die Hälfte der Beiträge an die Kantone zurückerstatten.

Gemäss der Gesetzesrevision können die Kantone Listen führen mit Personen, die wegen unbezahlter Krankenkassenprämien im Leistungsaufschub sind. Die Listen sind den Leistungserbringern, den Gemeinden und dem Kanton zugänglich. Dieses Modell existiert bereits im Kanton Thurgau. Auf der Liste erfasste Personen haben nur noch Anspruch auf Notfallversorgung. (SDA)

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