13. Monatslohn, Weihnachtsbonus und Co.
Was du zu Lohnzulagen wissen musst

Wer sich letztes Jahr über einen dicken Bonus freuen durfte, fragt sich dieses Jahr vielleicht: «Was, wenn er diesmal fehlt?» Blick hat den grossen Überblick, wie Lohnzulagen in der Schweiz geregelt sind.
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Darf mein Chef zurückkrebsen, obwohl er mir einen Bonus versprochen hat?
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Darum gehts

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Gitta Limacher
Beobachter

Der Traum jeder Arbeitgeberin: Angestellte, die sich jeden Morgen freudig in die Arbeit stürzen, immer noch besser und effizienter werden. Dazu am liebsten Ideen haben, wie die Firma noch mehr Gewinn machen könnte. Viele Firmen versuchen, Angestellte mit Geld näher an dieses Idealbild zu bringen. Doch muss die Firma zum Jahresende das grosse Portemonnaie zücken? Wann lohnt es sich als Angestellte, ordentlich auf den Tisch zu hauen?

Entscheidend ist, ob die Zahlung zum Lohn gehört oder bloss eine Gratifikation ist. Auf Lohn, wie etwa den 13. Monatslohn, hat man einen Anspruch, den man notfalls gerichtlich durchsetzen kann.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Bei einer Gratifikation nützt es dagegen nichts, im Büro eine Szene zu machen. Sie ist eine freiwillige Zulage. Arbeitgeber können sie von Bedingungen abhängig machen und frei entscheiden, ob sie bezahlt wird oder nicht. Allerdings: In bestimmten Situationen wird sie dennoch zur Pflicht.

1 Habe ich Anspruch auf einen 13. Monatslohn, auch wenn im Arbeitsvertrag nichts dazu steht?

Grundsätzlich nicht, denn das Gesetz sagt nichts dazu. Einen 13. Monatslohn kann man nur einfordern, wenn das vertraglich vereinbart wurde. Das kann mündlich oder schriftlich passiert sein – oder ist allenfalls in einem Gesamtarbeitsvertrag geregelt.

2 Ich habe mitten im Jahr angefangen. Erhalte ich trotzdem den vollen 13. Monatslohn?

Nein. Sie bekommen ihn anteilsmässig, für die Zeit der Anstellung.

3 Ich habe gekündigt, der Vertrag läuft aber noch. Bekomme ich meinen Weihnachtsbonus?

«Bonus» ist kein juristisch definierter Begriff. Das heisst: Er kann ein Lohnbestandteil oder eine Gratifikation sein.

Lohnbestandteile müssen auch Angestellten in der Kündigungsfrist ausbezahlt werden. Anteilsmässig, wenn sie die Firma während des laufenden Jahres verlassen. Anders sieht es bei der Gratifikation aus. Sie ist freiwillig und soll Mitarbeiter motivieren. Darum bekommen Angestellte im gekündigten Verhältnis normalerweise keine.

4 Spielt es eine Rolle, wie die Lohnzulage genannt wird?

Nein. Massgebend ist, was genau abgemacht wurde – ob schriftlich oder mündlich. Und wie diese Abmachung bisher umgesetzt wurde. Eine Zulage gehört zum Lohn, wenn der Arbeitgeber sie vertraglich zugesichert hat oder wenn es im Betrieb üblich ist, dass sie ausbezahlt wird.

Eine Gratifikation hingegen ist freiwillig, wird einmal bezahlt, dann wieder nicht. Diese Zulage kann aber ihren Charakter ändern und zu Lohn werden. Etwa dann, wenn von vornherein klar ist, zu welchen Anlässen sie bezahlt wird und keine weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Oder wenn die Angestellten einen bestimmten zusätzlichen Betrag erhalten, wenn zum Beispiel ein bestimmter Umsatz erreicht wurde.

Falls Sonderzahlungen unklar geregelt sind, werden sie von den Gerichten in der Regel zugunsten der Angestellten und damit als Lohnbestandteil ausgelegt.

5 Entsteht eine Art Gewohnheitsrecht, wenn ich in den letzten Jahren immer eine gleich hohe Zulage erhalten habe?

Ja, eine Zulage kann stillschweigend zum festen Lohnbestandteil werden. Nämlich dann, wenn die Arbeitgeberin sie einer Angestellten mindestens drei Jahre lang vorbehaltslos und in gleicher Höhe ausbezahlt hat.

Gleiches gilt, wenn das gesamte Personal zu bestimmten Anlässen wie Weihnachten immer eine Gratifikation erhält. Das kann der Arbeitgeber aber durchbrechen, indem er im Vertrag und bei jeder Auszahlung auf die Freiwilligkeit hinweist. Dann bleibt es trotz der Regelmässigkeit eine blosse Gratifikation, Angestellte haben keinen Rechtsanspruch.

6 Wenn ich gewisse Ziele erreiche, bekomme ich einen Bonus. Ist er damit ein Lohnbestandteil?

Nicht zwingend. Die Ziele müssen im Voraus klar definiert sein, und die Höhe des Bonus muss bestimmt oder zumindest bestimmbar sein. Wenn bloss feststeht, dass Sie einen Bonus erhalten, aber die Höhe ganz im Ermessen der Arbeitgeberin liegt, gilt er als freiwillige Gratifikation.

7 Und was gilt, wenn dieser Weihnachtsbonus einen sehr grossen Teil des gesamten Lohns ausgemacht hat?

Dann kann es tatsächlich anders aussehen. Gemäss Bundesgericht handelte es sich um einen festen Lohnbestandteil, als von einem Jahreslohn von 130’000 Franken gemäss Vertrag 22’000 Franken als Gratifikation auszuzahlen waren.

8 Also haben alle Topmanager einen Rechtsanspruch auf ihre Riesenboni?

Nein, nicht unbedingt. Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Verhältnis von Lohn und Gratifikation in gewissen Fällen nicht allein entscheidend ist. Nämlich dann, wenn der eigentliche Lohn die Lebenshaltungskosten bei weitem übersteigt. Dann sind die vertraglichen Vereinbarungen und die übrigen Umstände des Einzelfalls entscheidend.

9 Man hat uns auf Weihnachten eine Zulage versprochen. Das Geschäft ist aber schlecht gelaufen. Kann die Firma zurückkrebsen?

Nein. Sie muss Wort halten, wenn sie die Zulage ohne Vorbehalte zugesichert hat. Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, wie auf den übrigen Lohn. Anders wäre es nur, wenn die Gratifikation von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig gemacht wurde.

10 Wenn meine Gratifikation einmal zum Lohnbestandteil geworden ist, darf man mir sie also nicht mehr wegnehmen?

Doch, denn Verträge sind nicht in Stein gemeisselt. Der Arbeitgeber kann den Lohn auch gegen Ihren Willen senken. Dazu muss er eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen, dabei aber die vertragliche Kündigungsfrist einhalten. Bis dahin haben Sie einen anteilsmässigen Anspruch auf den bisher vereinbarten Lohnteil.

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