11'000 statt 150'000 Franken
Gericht reduziert Strafe für Aargauer Bauern massiv

BLICK berichtete am Dienstag über den Behörden-Irrsinn, der einen Aargauer Bauern wegen eines kleinen Fehlers 150'000 Franken kosten sollte. Er zog vor Gericht und bekam teilweise Recht.
Publiziert: 27.04.2017 um 11:34 Uhr
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Aktualisiert: 04.11.2019 um 11:30 Uhr
Dieser Hof geht nun doch nicht pleite.
Foto: STEFAN BOHRER
Konrad Staehelin

«50-mal höhere Strafe als vor einem Jahr. Aargauer Bauer ist Opfer von Bürokratie-Wahnsinn», titelte BLICK am Dienstag. Mit 150'000 Franken hätte der Aargauer Jungbauer O.D.* bestraft werden sollen, wäre es nach dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gegangen. Er hatte seine 30 Kühe nicht wie vorgeschrieben rausgelassen. Für das gleiche Vergehen hätte es ein Jahr zuvor noch einen Direktzahlungs-Abzug von nur 3000 Franken gesetzt.

Dagegen zog D. vor das Aargauer Verwaltungsgericht.  Der Kanton Aargau, der die Strafe auf Basis des BLW-Reglements hatte aussprechen müssen, hatte dem Bauern dazu geraten.

Jetzt hat ihn das Gericht zumindest teilweise erhört: Laut dem Urteil, das BLICK vorliegt, reduziert es die Strafe um 140'000 Franken auf 11'000 Franken.

Das ist zwar immer noch über drei Mal mehr, als dass der Bauer ein Jahr vorher hätte abgeben müssen. Doch immerhin ist der Abzug nicht mehr existenzbedrohend. «Es ist gut rausgekommen für den Bauern. Auch wenn wir die Strafe für einen erstmaligen Verstoss immer noch zu hoch finden», sagt Daniel Müller (53) vom kantonalen Amt für Landwirtschaft.

Kontrolleure haben sich verzählt

Der Bauer ist mit einem blauen Auge davon gekommen. Denn in der Urteilsbegründung geht das Gericht gar nicht auf den Behörden-Irrsinn ein!

Stattdessen reduziert das Gericht die Strafe nur darum, weil sich die Kontrolleure in der Anzahl der Kühe geirrt hatten – sie hatten eine zuviel gezählt. Nach einer erneuten Prüfung kam das Gericht auf eine geringere Anzahl. Deswegen wird in der Berechnung der Grenzwert an Strafpunkten nicht überschritten, der zur Kürzung der kompletten Direktzahlungen führt.

Oder anders: Hätte der Bauer nur eine Kuh mehr im Stall gehabt, stünde er nun vor dem Ruin. Er kann das Urteil noch ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen.

* Name der Redaktion bekannt.

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