Sie hat begonnen, die Fussball-EM 2016. Und wir fiebern wieder mit, wenn Shaqiri, Sommer, Xhaka und Co. auf dem Rasen ihr Bestes geben.
Während solcher Grossereignisse, die breite Bevölkerungskreise in ihren Bann ziehen, sind Vorgesetzte, Nachbarn und Polizisten oft toleranter als sonst. Aber auch im Freudentaumel gilt es, Regeln zu beachten.
Gemeinsam schauen
«Ich lade heute Abend Freunde und Verwandte in meinen Garten ein, um Fussball zu schauen.»
Kein Problem. Wenn Sie die Spiele im Fernseher in der Stube oder im Garten mitverfolgen, benötigen Sie keine spezielle Lizenz. Selbst wenn Sie einen Beamer benutzen. Bloss der TV-Anschluss sollte bei der Billag gemeldet sein...
Gemeinsam feiern
«Es dürfte spät werden bei uns zu Hause, da wir stets ausgiebig die Siege unserer Mannschaft feiern.»
Am besten informieren Sie die Nachbarinnen und Nachbarn, dass Sie mehrere Gäste erwarten und es laut und spät werden kann. Auch im Sommer gilt Nachtruhe ab 22 Uhr – darauf sollten Sie Rücksicht nehmen. Übrigens: Das Aufstellen von Lautsprechern im Freien braucht – je nach Gemeinde – eine Bewilligung.
Live für alle
«Ich möchte im nahen Park eine Leinwand aufstellen und den versammelten Anwohnern die Schweizer Spiele live zeigen.»
Da wird es schon heikel: Unter Umständen müssen Sie die nötigen Rechte für die TV-Übertragung sowie eine Bewilligung einholen.
- TV-Rechte: Wenn Sie die Spiele ausserhalb der Privatsphäre zeigen – also etwa an Quartierfesten, Vereinsanlässen oder im Büro –, müssen Sie der Urheberrechtsgesellschaft Suisa eine Vergütung von 26 Franken entrichten. Diese ist bereits bezahlt, wenn Sie bei der Billag für den gewerblichen respektive kommerziellen TV-Empfang gemeldet sind und die Diagonale der Bildfläche nicht grösser als drei Meter ist. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie am besten die Suisa oder die Billag.
- Bewilligungspflicht: Wenn Sie mit Flyern für die TV-Übertragung werben oder jedermann willkommen heissen, wird es heikel. Dasselbe gilt, wenn Sie Eintritt verlangen oder Essen und Getränke verkaufen. Am besten erkundigen Sie sich vorgängig bei der lokalen Gewerbepolizei oder bei der Gemeindeverwaltung.
Bar und Bier für alle
«Ich eröffne eine EM-Bar in meinem Hinterhof und zeige alle Spiele live auf verschiedenen Fernsehern. Dazu gibt es Bier, Würste und sonstige Leckereien.»
Wenn Ihre EM-Bar öffentlich zugänglich ist und Sie Geld für Eintritt oder Verpflegung verlangen, handelt es sich um einen kommerziellen Anlass. Dann brauchen Sie eine Bewilligung der Gemeinde – etwa eine Veranstaltungs- oder Festwirtschaftsbewilligung. Daran können Auflagen geknüpft sein wie vorgeschriebene Öffnungszeiten oder Lärm- und Brandschutzmassnahmen.
Gut geraten ist halb gewonnen
«Ich führe mit Kumpels ein EM-Tippspiel durch. Wer teilnimmt, bezahlt 20 Franken, der Gewinner erhält am Ende alles.»
Machen Sie das. Massgebend für Gewinnspiele rund um die Fussball-EM ist das Lotteriegesetz. Es verbietet Wetten nur, wenn sie gewerbsmässig veranstaltet werden. Das heisst: Private Tippspiele sind legal, wenn die eingesetzten Beträge am Ende wieder an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zurückfliessen. Einen Zustupf verdienen darf also nicht der Veranstalter, sondern «nur» die besten Tipper.
Stadionatmosphäre im Büro
«Wir sind viele Fussballfans im Geschäft. Ich will darum einen Fernseher aufstellen, damit wir die Spiele auch bei der Arbeit verfolgen können.»
Dazu braucht es die Zusage des Arbeitgebers. Ihr Chef kann Fernseher oder Radio am Arbeitsplatz verbieten, zumal sich nicht alle Mitarbeiter gleichermassen für die EM interessieren dürften. Versuchen Sie es mit einem Kompromiss: Vielleicht erlaubt der Vorgesetzte ja ein Fernsehgerät im Pausenraum.
Wenn der Fernseher nicht mehr genügt
«Weil die Schweiz überraschend im Viertelfinal steht, will ich kurzfristig freinehmen und nach Frankreich ans Spiel reisen. Das kann mir der Chef doch nicht verbieten!»
Doch, das kann er. Der Arbeitgeber darf den Zeitpunkt der Ferien bestimmen, muss aber auf die Bedürfnisse des Arbeitnehmers so weit als möglich Rücksicht nehmen. Aus betrieblichen Gründen kann Ihnen der Chef die freien Tage also verweigern, vor allem, wenn andere mit ihren Ferienwünschen schneller waren.
Das Spiel der Spiele – zur falschen Zeit
«Heute Abend ist das wichtigste Spiel der EM. Ich will früher gehen und morgen länger schlafen – ich hole diese Zeit dann schon nach.»
Gibt es in Ihrem Betrieb gleitende Arbeitszeiten, haben Sie etwas Spielraum. Ansonsten sind die vertraglichen Arbeitszeiten auch während der Fussballparty einzuhalten. Gut möglich ist aber, dass der eine oder andere Chef während der Endrunde ein Auge zudrückt. Sprechen Sie ihn darauf an!
Arbeitskleidung mit drei Streifen
«Ich zeige meine Unterstützung, indem ich im Fussballtrikot arbeite.»
Ob der Arbeitgeber das duldet, hängt von Ihrem Job ab. Falls Sie Kundenkontakt haben, kann neutrale Businesskleidung verlangt werden. Zumal Sie ja auch nicht wissen, ob der Kunde auf die gleiche Mannschaft steht. Wenn Sie aber im Hintergrund tätig sind, besteht kein Grund, das Fan-Outfit zu verbieten. Dennoch gilt hier: Übertreiben Sie es nicht. Und waschen Sie den Polyesterdress zwischendurch.
Gibt es denn nichts anderes mehr?
«Fussball interessiert mich nicht – doch im Büro wird stundenlang nur darüber geredet. Kann ich mich da ausklinken und früher gehen?»
Wenn die Arbeitskollegen ständig schwatzen, statt zu arbeiten, sollten Sie sich natürlich irgendwann beim Chef beschweren. Aber grundsätzlich ist es besser, gelassen zu bleiben und das ganze Treiben aus der Distanz zu verfolgen. Das Turnier dauert nur einen Monat – und die Schweiz scheidet im Normalfall schon etwas früher aus.
Nach dem Sieg auf die Strasse
«Meine Mannschaft hat heute gewonnen, das muss gefeiert werden. Ich will mich mit dem Auto einem hupenden Korso anschliessen.»
Eine Hup-Karawane ist im Prinzip nicht legal, da sie den Verkehrsfluss massiv behindern kann. Die Polizei drückt aber meistens ein Auge zu. «Es handelt sich hier in der Regel um spontane und friedliche Anlässe», sagt zum Beispiel die Kantonspolizei Bern dazu. Solange die Sicherheit von Personen nicht tangiert sei, wolle man auf der Strasse feiernde Fussballfans auch in diesem Sommer grösstenteils tolerieren. Aber: Auch im Freudentaumel gelten die gleichen Regeln und Gesetze wie sonst.
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