1.-August-Feuerwerker aufgepasst
Knallköpfe brauchen jetzt einen Ausweis

Jetzt beginnt der Feuerwerksverkauf für den 1. August. Neu herrscht Ausweispflicht für den Abschuss von Feuerwerks-Batterien der Kategorie 4. Entsprechende Kurse boomen.
Publiziert: 21.07.2014 um 15:47 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 01:51 Uhr

Das Wettrüsten der Hobby-Feuerwerker für den 1. August läuft an. Detailhändler und Internet-Verkäufer rühren darum kräftig die Werbetrommel.

Doch aufgepasst: Seit dem 1. Januar 2014 herrscht Ausweispflicht für das Zünden grosser Töpfe. Diese nicht ungefährlichen Feuerwerks-Batterien der Kategorie 4 enthalten meist bis zu 300 Knallkörper, die in Kettenreaktion in den Nachthimmel schiessen. Sie werden meist über das Internet verkauft, beispielsweise auf feuerwerk-handel.ch.

Hobby-Feuerwerker von Gemeinden, Vereinen oder Firmen, die es am bevorstehenden Nationalfeiertag krachen lassen wollen, müssen nun einen 500 Franken teuren Kurs besuchen und eine Prüfung bestehen.

Feuerwerkskurse boomen

Doch zahlreiche Interessenten wurden dieses Jahr vertröstet. «Sämtliche der bisher angebotenen Kurse waren sehr gut besucht und auch ausgebucht», sagt Daniela Felder von der Prüfungskommission der Interessengemeinschaft Grossfeuerwerk zu BLICK. «Es gab sogar eine Warteliste.» Viele hätten sich dann für Kurse im Herbst angemeldet. Auch diese sind heute fast ausgebucht.

Zählte Felder im ganzen Jahr 2013 noch 570 Kursteilnehmer, seien es im ersten Halbjahr 2014 bereits 340 Personen, die die Feuerwerkskurse besucht hätten. Wegen der Ausweispflicht zeichnet sich im laufenden Jahr ein Teilnehmerrekord ab.

Viele dürften noch ohne Brevet knallen

Hinter vorgehaltener Hand geht die Feuerwerksbranche allerdings davon aus, dass in diesem Jahr noch zahlreiche Schweizer Feuerwerk der Kategie 4 noch illegal ablassen. «Abbrenner ohne Brevet, die noch über Lagerware vom letzten Jahr verfügen, könnten allenfalls auf eigene Verantwortung noch illegal Feuerwerk abschiessen», sagt Kurt Abegglen, Chef des Feuerwerksfabrik Hamberger AG. Wie viele das sein werden, könne er nicht sagen.

Im Internet schmeissen Schweizer Feuerwerksfirmen bereits mit Rabatten um sich. Auf feuerwerk-handel.ch erhalten Inhaber eines Ausweises 24 Prozent Preisnachlass auf Feuerwerk der Kategorie 4. Ein Beispiel, das wohl Schule machen wird.

1.-August-Raketen, die im Detailhandel angeboten werden, sind jedoch nach wie vor ohne Ausweis erhältlich. (uro)

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