Die Vorwürfe gegen den Walliser gehen auf Oktober 2014 zurück, als er an einer Zusammenkunft von europäischen Tennistrainern in Estlands Hauptstadt Tallinn teilnahm. Gemäss der Anklageschrift soll er sich dabei gegenüber einer Trainerin der österreichischen Delegation nach einem Abend mit reichlich Alkoholkonsum unsittlich benommen haben.
Die beiden Trainer-Delegationen aus Österreich und der Schweiz haben demnach gemeinsam eine ausgiebige «Beizentour» unternommen. Allegro landete schliesslich zusammen mit der Österreicherin in seinem Hotelzimmer. Dort soll es zu den sexuellen Übergriffen gekommen sein.
Er entschuldigte sich
Am nächsten Tag konnten sich beide nicht sich an die Geschehnisse der Nacht erinnern. Sie tauschten SMS aus, in denen sich der Walliser unter anderem «für diese Nacht» und sein «nicht gentlemanlikes» Verhalten entschuldigte und die Klägerin sich über die blauen Flecken und anderen Zeichen auf ihrem Körper wunderte. Einige Stunden später macht sie ein Foto davon.
48 Stunden danach kamen Erinnerungen an die Nacht in ihr hoch. Sie vertraute sich Mitgliedern ihrer Delegation und ihrer besten Freundin an.
Die Klägerin sagte unter anderem, dass sie sich mit dem Angeklagten völlig nackt in einem Zimmer befunden habe, dass sie sich an das sehr starke Kneifen ihrer Brustwarzen, das Einführen eines Fingers oder eines unbekannten Gegenstands in ihren Anus, starke Schmerzen und Ohrfeigen erinnere. Laut Anklageschrift zeige der medizinische Bericht im Wesentlichen, dass die Verteilung und Lokalisierung der bei der Klägerin festgestellten Verletzungen mit ihren Aussagen übereinstimme.
Verteidigung plädierte auf Freispruch
Der wegen «Vergewaltigung in der Annahme eines vollständigen Geschlechtsverkehrs und/oder sexueller Nötigung» angeklagte Allegro sagt, er könne sich an nichts erinnern. «Meine letzte Erinnerung ist, dass ich einen Alkohol-Shot getrunken habe und dann auf die Tanzfläche gegangen bin», sagte er vor dem erstinstanzlichen Gericht. Der 43-Jährige hält die ganze Situation für «unfassbar. Ich war nie gewalttätig gegenüber jemandem». Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Das Bezirksgericht Siders befand Allegro der sexuellen Nötigung, nicht aber der Vergewaltigung für schuldig. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren verurteilt. Der Walliser legte beim Kantonsgericht Berufung ein.
Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Gefängnis ohne Bewährung wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung gefordert. «Das einzige Element, das für den Angeklagten spricht, ist seine fehlende Vorstrafe», hatte die Staatsanwältin Corinne Caldelari gesagt, die ebenfalls Berufung einlegte. (SDA)