Der Eidgenössische Schwingerverband verkündet auf seiner Website Historisches: Der Berner Oberländer Markus Lauener tritt als Obmann die Nachfolge des Luzerners Paul Vogel an, der Aargauer Stefan Strebel rückt für den Emmentaler Samuel Feller als Technischer Leiter nach. Das ist deshalb historisch, weil diese Wahl nach der Corona-bedingten Absage der Abgeordneten-Versammlung in Pratteln erstmals in der 125- jährigen ESV-Geschichte mittels Brief-Abstimmung zustande gekommen ist.
Aber weil die Statuten des Schwingerverbands keine Briefwahl vorsehen, ist dieses Ergebnis auch noch nicht in Stein gemeisselt. Vor dieser Briefwahl wurde auf der ESV-Website klar darauf hingewiesen, «dass eine einzige Nichtzustimmung oder eine rechtliche Anfechtung zur Folge hätten, dass die AV 2020 neu einberufen oder das schriftliche Verfahren nochmals wiederholt werden müsste».
Verband beruft sich auf Covid-19-Verordnung
Und wie von BLICK angekündigt, hat der Alpnacher Leo Kiser, der 1999 zum ESV-Ehrenmitglied ernannt wurde, schriftlich gegen diesen Wahlvorgang interveniert. Wie geht es weiter?
Beschlüsse, die das Gesetz oder die Statuten verletzen, kann jedes Mitglied, das nicht zugestimmt hat, von Gesetzes wegen binnen Monatsfrist, nachdem es von ihnen Kenntnis erhalten hat, beim Gericht anfechten. Gerichtsstand ist der Wohnort des Obmannes, in diesem Fall das Bezirksgericht Willisau.
Der Verband stützt sich auf die Covid-19-Verordnung 2, Artikel 6, des Bundes. Rolf Gasser, ESV-Generalsekretär, diese Woche zu BLICK: «Wir befinden uns in einer Notrechtssituation. Wenn wir jetzt nicht rasch handeln, könnten viele wichtige Geschäfte zu lange nicht abgewickelt werden.»
Der langjährige Brünig-Finanzchef Kiser will nun vor den Richter gehen: «Ich bin nicht der Typ, der gross aufbegehrt und dann beim geringsten Widerstand nachgibt. Ich will meine Ankündigung durchziehen. Für mich zählt einzig eine Abgeordnetenversammlung, bei der man sich bei den Diskussionen vor den Abstimmungen in die Augen schauen kann.»