Doping-Arzt Fuentes freigesprochen
Jetzt zittern 211 gedopte Sportler!

Ein Gerichtsentscheid in Madrid könnte die Sportwelt erschüttern. 211 unter Verschluss stehende Blutproben sollen freigegeben werden.
Publiziert: 14.06.2016 um 14:53 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 10:33 Uhr
2013 wurde er veruteilt, nun wurde Eufemiano Fuentes freigesprochen.
Foto: REUTERS
Stefan Meier

Und plötzlich zittern sie alle wieder! 211 Blutbeutel, die bei Doping-Arzt Eufemiano Fuentes 2006 sichergestellt wurden, müssen freigegeben werden. Der Deckmantel des Persönlichkeitsschutzes der Sportler wurde heute von einem Gericht in Madrid aufgehoben. Die Folgen könnten die Sportwelt erschüttern.

Denn Fuentes, das deutete er nach seiner Verhaftung selber an, soll sie alle gehabt haben. Radsportler, Leichtathleten, Tennis-Stars, Fussball-Helden und viele mehr. Im Gefängnis soll er gemäss seinem Zellengenossen damit geprahlt haben, dass Spanien «vielleicht weder den EM- noch den WM-Titel» im Fussball hätte, wenn er auspacke.

Doch jetzt muss er vielleicht nicht einmal auspacken, einer der grössten Doping-Skandal der Geschichte könnte auch so aufgedeckt werden.

Was hat das Gericht in Madrid genau entschieden? Die 2006 im Zuge der «Operacion Puerto» gefundenen Blutbeutel sollen nicht zerstört, sondern an den Rad-Weltverband UCI, die Welt-Anti-Doping-Behörde WADA sowie das Nationale Olympische Komitee Italiens (CONI) herausgegeben werden.

Ursprünglich hatte ein Gericht die Vernichtung der Blutbeutel angeordnet, um die Persönlichkeitsrechte der Sportler zu schützen. Ob die betroffenen Sportler wegen Verjährungsfristen noch sanktioniert werden können, ist derzeit noch offen.

Und Fuentes selbst? Der wird nachträglich freigesprochen. Im Zuge der Razzien wurde er damals festgenommen und 2013 wegen «Gefährdung der öffentlichen Gesundheit» zu einem Jahr Haft und zu einem vierjährigen Berufsverbot als Sportarzt verurteilt worden.

Die Begründung für den Freispruch des berüchtigten Doping-Arztes: Das Blut, das er damals für Transfusionen benutzt habe, sei keine Medizin und der Fall damit nicht durch das betreffende Gesetz gedeckt.

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