Nach FIS-Entscheid
Russland und Belarus bekommen vor dem Sportgericht Recht

Weil sich die FIS gegen eine Teilnahme von russischen und belarussischen Sportlern an den Quali-Wettbewerben für die Olympischen Winterspielen ausgesprochen hat, zogen die Skiverbände aus den beiden Ländern vor das Sportgericht – und erhalten nun die Freigabe.
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Russische Sportler dürfen an den Olympischen Winterspielen in Mailand und Cortina d'Ampezzo mittun – allerdings nur unter neutraler Flagge.
Foto: AFP

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • CAS erlaubt russische und belarussische Athleten bei FIS-Qualifikationen 2026
  • Teilnahme unter neutraler Flagge gemäss IOC-Kriterien möglich
  • Urteil nach FIS-Ausschluss im Oktober aufgrund Ukraine-Kriegs
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat am Dienstag die Teilnahme von russischen und belarussischen Sportlern an Qualifikations-Wettbewerben des Skiverbands FIS für die Olympischen Winterspiele 2026 in Mailand und Cortina d'Ampezzo erlaubt.

Demnach dürfen Athleten aus diesen beiden Ländern an den Start gehen, wenn die Kriterien des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) eingehalten werden. Das bedeutet für die Sportler, dass sie wie im Vorjahr bei den Sommerspielen in Paris unter neutraler Flagge antreten können.

Die FIS hatte sich im Oktober aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gegen einen Olympiastart von Russen und Weissrussen ausgesprochen. Dagegen gingen der russische und der belarussische Skiverband juristisch vor.

Moskaus Sportminister Michail Degtjarjow (44), der auch Präsident des Nationalen Olympischen Komitees Russlands ist, begrüsst das Urteil und spricht von einem Erfolg. Von der FIS gibt es zunächst keine Stellungnahme.

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