Nach Skandal bei Olympia 2022
Bundesgericht bestätigt Sperre von Kamila Walijewa

Anfang 2024 ist die russische Eiskunstläuferin wegen Dopings vom Internationalen Sportgerichtshof zu einer vierjährigen Sperre verurteilt worden. Ihre Anwälte gingen in Berufung – dies jedoch erfolglos: Das Bundesgericht stützt den Entscheid.
Publiziert: 18:03 Uhr
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Kamila Walijewa bei ihrer missglückten Kür an den Olympischen Spielen in Peking 2022. Wegen Dopings ist sie mittlerweile zu einer vierjährigen Sperre verdonnert worden.
Foto: DAVID J. PHILLIP
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Das Bundesgericht in Lausanne hat die Berufung des Eiskunstlauf-Stars Kamila Walijewa zurückgewiesen und eine vierjährige Dopingsperre gegen die Russin bestätigt.

Wie die Nachrichtenagentur AP berichtet, muss die inzwischen 19-Jährige 7000 Franken an Gerichtskosten sowie 8000 Franken an die Welt-Anti-Doping-Agentur Wada und an die Internationale Eislauf-Union ISU zahlen.

Vor dem Gericht habenn die Anwälte Walijewas einen Artikel der AP aus dem September 2024 vorgelegt, um zu behaupten, die Wada habe Verfahrensbetrug begangen, um Beweise zu unterdrücken. In dem Artikel geht es um Experimente eines erfahrenen Wissenschaftlers aus dem Jahr 2022, die im Auftrag der russischen Anti-Doping-Behörde durchgeführt worden sind und nahelegen, dass eine Kontamination nicht unmöglich, aber die absichtliche Einnahme des verbotenen Mittels die plausibelste Erklärung sei.

Fünf Richter des Bundesgerichts erklären, dass die Argumente von Walijewas Team spekulativ und höchst fragwürdig seien. Der Bericht des Wissenschaftlers stelle keinen schlüssigen Beweis dar.

Im Dezember 2021 positiv getestet

Der Fall von Walijewa beschäftigt die Sportjuristen seit den Olympischen Winterspielen 2022 in Peking. Nach dem Team-Wettbewerb war eine positive Dopingprobe der Sportlerin bekanntgeworden. Sie ist im Dezember 2021 bei den nationalen Meisterschaften positiv auf das verbotene Mittel Trimetazidin getestet worden. Der Internationale Sportgerichtshof CAS sperrt sie daraufhin rückwirkend für vier Jahre.

Da Walijewa zu dem Zeitpunkt erst 15 Jahre alt war, galt sie gemäss Welt-Anti-Doping-Code als «geschützte Person», deren Identität nicht hätte genannt werden dürfen. Die Geheimhaltung misslang. Walijewas juristisch durchgesetzter Start bei Olympia endete als Skandal mit einer Kür unter Tränen, die Favoritin landete nur auf dem 4. Platz.

Keine Olympia-Teilnahme

Walijewa durfte in der vergangenen Woche das Training wieder aufnehmen. Eine Teilnahme an den Olympischen Winterspielen im kommenden Februar in Mailand und Cortina d’Ampezzo ist für sie aber nicht mehr möglich. Die letzte Gelegenheit für russische und belarussische Sportlerinnen und Sportler, sich unter neutraler Flagge zu qualifizieren, gab es bei einem Qualifikationsevent im September in Peking.

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