Das meint BLICK zum Fall Semenya
Das Sportgericht muss das Urteil revidieren

Intersexuelle Sportlerinnen wie Caster Semenya dürfen nicht mehr bevorzugt werden. Das Sportgericht muss seinen Entschied revidieren. Ein Kommentar von BLICK-Reporter Carl Schönenberger.
Publiziert: 05.07.2017 um 10:48 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 15:53 Uhr
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Sportlich sind Caster Semenya (m.), Francine Niyonsaba (l.) und Margret Wambui über 800 m das Mass aller Dinge.
Foto: Getty Images

Sportlich sind Caster Semenya, Francine Niyonsaba und Margret Wambui über 800 m das Mass aller Dinge. Wo das Trio antritt, besetzt es das ganze Podest wie bei Olympia in Rio, und räumt jedesmal das Preisgeld ab wie in der Diamond League.

BLICK-Reporter Carl Schönenberger

Die drei Läuferinnen sind von ihrem Körper her wohl Launen der Natur – anders ausgestattet als «normale» Frauen. Und deshalb leistungsfähiger wie die neusten wissenschaftlichen Expertisen zeigen.

Muss man sie deshalb vom Sport ausschliessen? Sollen sie – chancenlos! – gegen Männer laufen?

Solche Forderungen provozieren vielerorts einen Aufschrei der Empörung: Das wäre dem Trio gegenüber ungerecht!

Die Gegenfrage: Ist es allen anderen Läuferinnen gegenüber gerecht, wenn sie zum Vornherein gegen Semenya und Co. chancenlos sind?

Gerecht ist doch eine Lösung dann, wenn sie die Mehrheit schützt.

Und da war der Leichtathletik-Weltverband bis zum Einspruch des Sportgerichts auf gutem Weg. Hormonell bevorteilte Sportlerinnen dürfen dann bei den Frauen starten, wenn sie einwilligen, ihren Hormon-Haushalt auf das Level einer normalen Frau zu korrigieren. Mit Hilfe der Medizin.

Der Sportgerichts-Entscheid hat das zum Nachteil der Sportlerinnen-Mehrheit um Jahre verzögert. Und muss diesen Fehlentscheid in den nächsten Wochen revidieren. Alles andere wäre unverständlich.

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