Treter Wieser verurteilt – das sagt die Staatsanwaltschaft
«Wir sind uns der Tragweite des Entscheids bewusst»

Für sein Horror-Foul an Gilles Yapi wird Aaraus Sandro Wieser zu einer happigen Busse verurteilt. Als Vorbild für den Entscheid galt ein Fall aus dem Eishockey.
Publiziert: 06.05.2015 um 11:51 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 16:44 Uhr
HCD-Millers Foul an ZSC-McKim
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:HCD-Millers Foul an ZSC-McKim
Von Sandro Inguscio

Das Horror-Foul von Sandro Wieser an Zürichs Gilles Yapi hat ein böses Nachspiel für den FCA-Profi.

Nach seiner 6-Spiel-Sperre wird der Liechtensteiner auch von der Staatsanwaltschaft nicht mit Samthandschuhen angepackt. Sein Tritt gegen Yapi wird als eventualvorsätzliche Körperverletzung und fahrlässige schwere Körperverletzung qualifiziert.

Per Strafbefehl wird Wieser zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen und einer Busse von 10 000 Franken verurteilt!

Jetzt spricht die Staatsanwaltschaft über ihren Entscheid. Sprecherin Fiona Strebel sagt zu Blick.ch: «Wir haben den Entscheid selbstverständlich abgewogen und waren uns der Tragweite bewusst. Die Betonung liegt darauf, dass ein solcher Entscheid nur in Ausnahmefällen gesprochen wird. Akteure im Teamsport wissen, dass ein hohes Verletzungsrisiko vorhanden ist. Wer die Fifa-Regeln aber in derart grober Weise missachtet, kann nicht mehr davon ausgehen, dass der Gegner dies stillschweigend in Kauf nimmt.»

Wie Strebel bestätigt, orientierte sich die Staatsanwaltschaft bei ihrem Entscheid aber nicht am Fall Chapuisat/Favre, sondern an einem Bundesgerichtsentscheid, der nach einem Foul im Eishockey gefällt wurde.

Beim Duell zwischen Davos und dem ZSC am 31. Oktober 2000 checkte der Davoser Kevin Miller den Zürcher Andrew McKim hinter dem Tor so brutal von hinten in den Rücken, dass dieser vornüber fiel, mit dem Kopf auf dem Eis aufschlug und danach aus gesundheitlichen Gründen seine Karriere beenden musste.

2005 wurde Miller vom Bezirksgericht Zürich dafür der einfachen Körperverletzung sowie der fahrlässigen schweren Körperverletzung für schuldig befunden und zu 3 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Vom Obergericht wurde er 2007 vollumfänglich freigesprochen. Opfer McKim zog den Fall ans Bundesgericht weiter und erhielt Recht.

Gut möglich, dass auch der Fall Wieser/Yapi die Behörden noch länger beschäftigt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Die Einsprachefrist läuft noch.

Strebel: «Es ist gut möglich, dass Einsprache eingelegt wird und der Fall dann von einem Gericht beurteilt werden muss.»

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