Darum gehts
- Spanner-Skandal beim SCR Altach: Videomaterial aus Privatwohnungen der Spielerinnen sichergestellt
- Schweizer Spitzenschiedsrichter unter Verdacht, hatte Zugang zu Wohnungen
- 70 Terabyte Videomaterial mit Gesamtlänge von rund 1550 Stunden beschlagnahmt
Der Spanner-Skandal rund um den österreichischen Klub SCR Altach nimmt immer schlimmere Züge an. Wie die «Kronen Zeitung» vergangene Woche berichtete, hat die Polizei 70 Terabyte an Videomaterial sichergestellt. Die Gesamtlänge der Aufnahmen soll rund 1550 Stunden betragen.
Doch es wird noch erschreckender. Nach Informationen von Blick sollen die sichergestellten Aufnahmen nicht nur aus den Räumlichkeiten des Klubs, sondern auch aus den Privatwohnungen der Spielerinnen stammen.
Zu diesen Räumlichkeiten soll der beschuldigte ehemalige Vereinsfunktionär dank Zweitschlüsseln Zugang gehabt haben. Mindestens 15 Spielerinnen dürften insgesamt betroffen sein. Mehrere von ihnen wollen seither offenbar nicht mehr in die Wohnungen zurück und übernachten darum in Hotels.
Polizeiliche Vernehmung in dieser Woche
Wie Blick vergangene Woche publik gemacht hat, handelt es sich beim Verdächtigen um einen Schweizer Spitzenschiedsrichter, der in dieser und vergangener Saison in unterschiedlichen Funktionen bei Spielen in der Super League und Challenge League zum Einsatz gekommen ist.
Der mutmassliche Täter soll diese Woche vernommen werden. Bei der Landespolizeidirektion Vorarlberg will man aufgrund des laufenden Verfahrens auf Anfrage keine weitere Auskunft geben.
Welche Strafe dem Verdächtigen im Fall einer Verurteilung droht, ist derzeit noch nicht abzusehen. Der österreichische Jurist Peter Vogl verweist gegenüber der «Kronen Zeitung» auf Paragraf 120a des StGB. Dieser bezieht sich auf das Verbot unbefugter Bildaufnahmen von intimen Körperstellen, wenn diese geschützt sind oder sich in einem geschützten Raum befinden. Vogl rechnet mit sechs Monaten Freiheitsstrafe für die Anfertigung, zwölf Monate bei Weitergabe der Videoaufnahmen.
Blick sind Hinweise bekannt, die durchaus auch auf das zweite Vergehen hindeuten könnten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Mannschaft | SP | TD | PT | ||
|---|---|---|---|---|---|
1 | 12 | 11 | 28 | ||
2 | 12 | 7 | 22 | ||
3 | 11 | 12 | 21 | ||
4 | 12 | -1 | 19 | ||
5 | 12 | 3 | 18 | ||
6 | 12 | 5 | 17 | ||
7 | 11 | -1 | 16 | ||
8 | 12 | 4 | 15 | ||
9 | 12 | -4 | 14 | ||
10 | 12 | -7 | 13 | ||
11 | 12 | -10 | 10 | ||
12 | 12 | -19 | 6 |