Obergericht gibt Rolf Fringer recht
Ancillo Canepa muss zahlen

Auch das Obergericht gibt Rolf Fringer im Lohnstreit gegen Ancillo Canepa recht. Jetzt bleibt dem FCZ-Boss nur noch das Bundesgericht, oder er muss blechen.
Publiziert: 16.12.2014 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 00:13 Uhr
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Die Streithähne: Rolf Fringer (l.) und Ancillo Canepa – von der Tribüne in den Gerichtssaal.
Foto: Reuters
Von Michael Wegmann

Das Obergericht kommt zum gleichen Entscheid wie das Arbeitsgericht vor einem Jahr. Die fristlose Kündigung des ehemaligen FCZ-Trainers Rolf Fringer Ende 2012 ist rechtlich nicht haltbar.

Was ist passiert? Weil Fringer sich in einem Interview kritisch über das Spielermaterial des FC Zürich geäussert hatte, warf Ancillo Canepa seinem Trainer rufschädigende Äusserung gegen seinen Arbeitgeber vor und kündigte den bis Juni 2014 laufenden Vertrag fristlos. Zudem stellte der FCZ-­Präsident ab November 2012 Fringers Lohnzahlungen ein.

Die Schlammschlacht wurde zum Gerichtsfall. Im November 2013 entschied das Arbeitsgericht, dass der FCZ seinen Verpflichtungen gegenüber Fringer bis zum Vertragsende im Juni 2014 nachkommen muss.

Canepa zog den Fall vor das Obergericht weiter. Auch diese Instanz aber stellte nun fest, dass Canepa und der FCZ seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen muss. 

Der FCZ-Mediensprecher Patrick Lienhart: «Wir bestä­tigen, dass dieses Urteil so gefällt wurde. Wir werden es in den nächsten Tagen anschauen.»

Es geht um eine halbe Million

Laut BLICK-Informationen geht es dabei um eine Summe von mehr als 500 000 Franken. Fringer sagt dazu: «Für mich ist das eine positive Nachricht, und das Urteil hat seine Logik. Ich habe mich jederzeit korrekt verhalten.»

Canepa hat die Möglichkeit, dieses Urteil nun noch vor Bundesgericht anzufechten. Ob er dies auch tun wird, ist noch offen.

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