Der Zoff rund um den FC Luzern steckt in der entscheidenden Runde. Noch ist er aber nicht beseitigt. Nach Anhörung der beiden Parteien hat das Bezirksgericht am Donnerstag entschieden, dass das Verfahren spruchreif ist. «Das Gericht wird die vielen Akten nochmals studieren. die Argumente sorgfältig wägen und dann zu einem Urteil kommen. Wann das ist, kann ich noch nicht sagen», meint Gerichtspräsident Stefan Wiprächtiger.
Seit über drei Jahren leidet der FCL inzwischen unter diesem Streit. Dabei geht es um die simple Frage: Strich der Verwaltungsrat des FC Luzern dem Aktionär Bernhard Alpstaeg zu Recht ein 25-Prozent-Anteil aus dem Aktienbuch oder eben nicht? Wer diese Frage für sich entscheiden kann, der dürfte als Sieger aus dem Machtkampf hervorgehen.
Alpstaeg erscheint nicht – VR enttäuscht
«Wir stehen vor einem Fall, der in seiner Deutlichkeit selten ist», meint Alpstaegs Anwalt in seinem einstündigen Vortrag. Mag für ihn stimmen. Das Problem: Die Gegenseite sieht das in ihrem Vortrag genauso – nur rechnet sie mit einem anderen Ausgang. Nun liegt es am Gericht abzuwägen.
Es steht viel auf dem Spiel. Entsprechend zeigt sich der Verwaltungsrat, der vor Gericht von Ursula Engelberger-Koller vertreten wird, enttäuscht darüber, dass Alpstaeg nicht persönlich erschienen ist. «Alpstaeg scheint nicht hinstehen zu wollen und schickt drei Anwälte und einen Mediensprecher.»
«Eine Nebelpetarde»
Alpstaegs Sprecher Sacha Wigdorovits (73) kontert und spricht von einer Nebelpetarde. Aus seiner Sicht habe der Verwaltungsrat mit Argumenten operiert, die mit dem eigentlichen Kern der Sache wenig zu tun hätten. Konkret wirft das Gremium Alpstaeg vor, sich die Aktienmehrheit durch Drohungen in der Zeit zwischen 2018 und 2019 gegenüber dem damaligen Verwaltungsrat verschafft zu haben. Dieser Nötigungsvorwurf wurde jedoch im Juni vom Kriminalgericht in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil klar verworfen.
«Sämtliche Voraussetzungen für eine Aktienstreichung waren im Dezember 2022 nicht erfüllt», argumentiert Alpstaegs Anwalt. Er verweist auf den Kapitalschnitt ein Jahr zuvor: «Die Aktien, um die gestritten wurde, existieren gar nicht mehr – sie wurden vernichtet.» Für ihn ist das Vorgehen deshalb eine Farce. Gleichzeitig spricht er von einem Akt der Selbstjustiz, welche der VR an der Generalversammlung im Dezember 2022 vollzogen hätte.
Missratener Abgang durch die Hintertür
Während Wigdorovits nach der über dreistündigen Gerichtsverhandlung ausführlich Stellung nahm, wollte sich Engelberger-Koller nicht äussern. Am liebsten hätte sie das Gerichtsgebäude durch einen Hinterausgang verlassen – doch einen solchen gibt es in diesem Gebäude des Bezirksgerichts nicht. Also führte der Weg durch den Haupteingang, wo sie den wartenden Journalisten wortlos entwich.
Wenn das Urteil fällt, wird das anders sein. Dann werden beide Seiten wieder Stellung beziehen müssen – auch wenn danach noch der Gang in die nächste Instanz offensteht. Dem FC Luzern wäre damit allerdings kaum geholfen. Denn am Ende sollte es um den Klub gehen – nicht um persönliche Befindlichkeiten.
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