Verfahren wegen Körperverletzung
Ex-BVB-Star Schulz muss 150'000 Euro zahlen

Er soll seine Freundin geschlagen und gewürgt haben. Das Dortmunder Amtsgericht verdonnert den vereinslosen Nico Schulz zu einer hohen Geldstrafe.
Publiziert: 28.02.2024 um 19:47 Uhr
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Aktualisiert: 28.02.2024 um 21:19 Uhr
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Ist ihm das Lachen vergangen? Ex-BVB-Verteidiger Nico Schulz.
Foto: imago/Kirchner-Media

Seit seinem Abgang bei Borussia Dortmund im Juni ist Nico Schulz (30) vereinslos. Doch nicht nur sportlich läuft es beim ehemaligen deutschen Nationalspieler alles andere als rund. Zwar stellte das Dortmunder Amtsgericht am Mittwoch das Verfahren wegen Körperverletzung gegen den Verteidiger vorläufig ein. Trotzdem muss der Kicker tief in die Tasche greifen. Denn das Gericht verknurrte ihn zu einer Geldstrafe, er muss 150'000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Erfolgt die Zahlung innert drei Monaten, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

Heftige Vorwürfe

Schulz war gefährliche Körperverletzung in drei Fällen vorgeworfen worden. Laut «Bild» klagte die Staatsanwaltschaft wegen mehreren Vorfällen aus dem Jahr 2020. Schulz soll seiner damaligen Partnerin in den Bauch getreten, sie gewürgt, angespuckt und beleidigt haben. Die beiden trennten sich damals noch vor der Geburt ihres gemeinsamen Kindes. (cst)

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