Kurz zusammengefasst
- Wertung von Bundesliga-Spiel zwischen Leverkusen und Freiburg für ungültig erklärt
- Schiedsrichterin lässt Penalty zu Unrecht wiederholen
- Penalty ist nur dann zu wiederholen, «wenn das Vergehen des Torhüters den Schützen eindeutig beeinträchtigt»
Kuriosum in der Frauen-Bundesliga. Wochen, nachdem Bayer Leverkusen einen dramatischen 3:2-Sieg gegen den SC Freiburg errungen hat, wird die Spielwertung für ungültig erklärt.
Das Sportgericht des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) gibt dem Einspruch der Breisgauerinnen gegen die Wertung der Partie vom ersten Spieltag statt. Der SC hatte einen Regelverstoss der Schiedsrichterin Theresa Hug bei der Wiederholung des Penaltys zum Endstand von 2:3 in der 88. Minute moniert. Schützin Kristin Kögel hatte den ersten Versuch über das Tor geschossen, durfte aber nochmals ran, weil sich die Freiburger Torhüterin zu früh von der Linie bewegt hat.
Das Sportgericht folgte dem Freiburger Einspruch bei seinem Urteil wie folgt: «Nach Fussball-Regel 14 Ziffer 2 ist, wenn die Torhüterin bei der Ausführung des Strafstosses ein Vergehen begeht und der Ball – wie vorliegend – das Tor verfehlt, der Strafstoss nur dann zu wiederholen, ‹wenn das Vergehen des Torhüters den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat›.»
Heisst: Aus Sicht des Sportgerichts hatte das frühe Verlassen der Linie keinen Einfluss auf den über das Tor geschossenen Elfmeter. Die Torhüterin erhaschte sich mit dem zu frühen Verlassen der Linie keinen unfairen Vorteil, was keine Wiederholung des Elfmeters gerechtfertigt hätte.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Leverkusen kann innert 24 Stunden Einspruch gegen den Gerichtsentscheid einlegen. Für den Moment wurde die Partie aber aus der Bundesliga-Tabelle gestrichen.