Heute ist Bickel zu einer polizeilichen Einvernahme aufgeboten. Sollten sich die Vorwürfe (ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung) erhärten, schaltet sich der Untersuchungsrichter ein.
Derweil gehen die YB-Fans für das Zürcher Duo auf die Strasse. Ab heute läuft unter Berns Lauben eine Unterschriften-Aktion pro Fischer/Bickel.
Die Unterschriften-Bogen sind auch auf den jeweiligen Homepages der YB-Fanklubs abrufbar. Das Ziel sind mindestens 1000 Unterschriften.
Initiiert haben diese Aktion die rund 12 offiziellen YB-Fanklubs. Vertreter von ihnen trafen sich gestern zu einer Besprechung.
Die Unterschriften werden später Kläger Peter Jauch, den Investoren des neuen Wankdorfs und dem Wankdorf-Bauherrn, der Marazzi Generalunternehmung AG, überreicht.
Die Macher des neuen Berner Nationalstadions haben ihren Firmensitz in Muri/Bern. Dorthin soll am nächsten Samstag ein Solidaritätsmarsch für Fischer/ Bickel führen – die zweite «Strassenaktion».
Wichtig: Die YB-Fans wollen sich friedlich und fair für Fischer/Bickel einsetzen. Störenfriede werden nicht geduldet. Und für ihren «Marsch nach Muri» werden sie die dazu nötige polizeiliche Bewilligung anfordern.
Den friedlichen Aspekt der Aktionen betont ein Vertreter des YB-Fanklubs «Old Town». Das «Altstadt»-Mitglied: «Das Ganze geht nicht gegen Jauch, sondern ist ein Bekenntnis für Fischer und Bickel.»
Mitglieder der «Yellow Roses Köniz», der «Capital Fans» und des Fanklubs «Aarebomber» erklärten: «Wir fordern, dass Heinz und Fredy in ihren Ämtern verbleiben. Denn nur dank ihrer Kompetenz und ihrem Herzblut ist der Erfolg nach Bern zurückgekehrt.»
Jauch rechtfertig das damit, dass Fischer und Bickel kostenrelevante Entscheide vorgenommen hätten, ohne seine Unterschrift einzuholen, wie das seit dem 27. Mai 2002 vorgeschrieben ist. Pro Fall würde gemäss Abmachung eine Konventionalstrafe von 50 000 Franken fällig.
Sollte der Richter den Ansprüchen der Klägerpartei entsprechen, würden Fischer und sein Geschäftsführer Fredy Bickel solidarisch haften. Bickel sagte gestern Abend: «Ich habe bisher noch keine entsprechende Rechnung von Herrn Jauch erhalten.»
Jauch rechtfertig das damit, dass Fischer und Bickel kostenrelevante Entscheide vorgenommen hätten, ohne seine Unterschrift einzuholen, wie das seit dem 27. Mai 2002 vorgeschrieben ist. Pro Fall würde gemäss Abmachung eine Konventionalstrafe von 50 000 Franken fällig.
Sollte der Richter den Ansprüchen der Klägerpartei entsprechen, würden Fischer und sein Geschäftsführer Fredy Bickel solidarisch haften. Bickel sagte gestern Abend: «Ich habe bisher noch keine entsprechende Rechnung von Herrn Jauch erhalten.»