Informationspflicht verletzt
Rekursgericht bestätigt Punkteabzug gegen Bellinzona

Mitte Dezember wurden Bellinzona drei Punkte abgezogen. Nun bestätigt das Rekursgericht dies.
Publiziert: 22.01.2025 um 10:56 Uhr
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Aktualisiert: 22.01.2025 um 11:09 Uhr
Der Punkteabzug gegen Bellinzona bleibt bestehen.
Foto: KEYSTONE/TI-PRESS/SAMUEL GOLAY
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Disziplinarkommission der Swiss Football League hat der AC Bellinzona Mitte Dezember drei Punkte abgezogen. Das Rekursgericht der SFL bestätigt nun diesen Entscheid.

Der Tessiner Klub aus der Challenge League wurde wegen einer «Verletzung der Informationspflicht» bestraft. Bellinzona hatte die Bestätigung über die Zahlung der Sozialabgaben für den Monat September trotz einer gewährten Nachfrist nicht fristgerecht bis Ende Oktober eingereicht.

Mit der Bestätigung durch das Rekursgericht ist der Entscheid endgültig. Die AC Bellinzona behält ihren 7. Rang, ist aber mit 18 Zählern nun punktgleich mit Stade Nyonnais und hat nur noch zwei Punkte Vorsprung auf Schlusslicht Schaffhausen.

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Challenge League 24/25
Mannschaft
SP
TD
PT
1
FC Thun
FC Thun
32
31
65
2
FC Aarau
FC Aarau
32
19
57
3
FC Etoile Carouge
FC Etoile Carouge
32
14
51
4
FC Vaduz
FC Vaduz
32
1
47
5
FC Wil
FC Wil
32
2
44
6
FC Stade-Lausanne-Ouchy
FC Stade-Lausanne-Ouchy
32
6
43
7
Neuchatel Xamax FCS
Neuchatel Xamax FCS
32
-6
38
8
AC Bellinzona
AC Bellinzona
32
-19
31
9
FC Stade Nyonnais
FC Stade Nyonnais
32
-25
29
10
FC Schaffhausen
FC Schaffhausen
32
-23
25
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