Skandal-Penalty von Pettersson
Zuger Protest vom Einzelrichter abgelehnt

Beim umstrittenen Penalty-Tor von Luganos Frederik Pettersson handle es sich um einen Tatsachenentscheid, begründet der NLA-Einzelrichter.
Publiziert: 04.03.2016 um 21:04 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 16:45 Uhr

Es war der grosse Aufreger der ersten Playoff-Runde: Luganos Frederik Pettersson verwandelt im Penaltyschiessen gegen Zug zum 2:0. Nur: Beim Anlauf kommt der Stürmer zum Stehen und zieht den Puck vor dem Schuss zurück. Beides darf man gemäss Regeln nicht, die lautet, dass der Schütze stets in Vorwärtsbewegung sein muss.

Der EVZ legt daraufhin einen Spielfeld-Protest bei der Liga ein. Dieser ist vom Einzelrichter nun abgewiesen worden. Grund: «Beim Entscheid des Schiedsrichters, den Penalty-Treffer als gültig zu werten, handelt es sich nach Ansicht des Einzelrichters zweifelsfrei um einen Tatsachenentscheid, gegen den gemäss Rechtspflege-reglement keine Möglichkeit eines Spielfeldprotests besteht», heisst es in einer Medienmitteilung.

Brisant: Ohne den regelwidrigen Penalty hätte Zug das Spiel gewonnen. So aber geht der EVZ am Samstag mit einem 0:1-Rückstand in die zweite Partie in der Resega. (cmü/N.V.)

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