Kostenregulierung im Eishockey
Darum funktioniert der Salary-Cap in der Schweiz nicht

Sparen auf Befehl: die NL-Klubs wollen mit einer Lohnobergrenze aufs Bremspedal treten. Aber wie will man die Geldflüsse kontrollieren?
Publiziert: 14.05.2020 um 16:06 Uhr
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Aktualisiert: 28.05.2020 um 14:12 Uhr
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Wie es mit dem Modus in den beiden obersten Eishockeyligen weitergehen soll, ist geklärt. Doch der seit Jahren im Raum stehende «Salary Cap», eine Lohnobergrenze bleibt weiterhin umstritten.
Foto: keystone-sda.ch
Dino Kessler

Im Schweizer Eishockey will man in Zukunft mit Hilfe von Regulierungsmassnahmen auf die Kostenbremse treten. Der Salary-Cap, eine Lohnobergrenze, wird seit Jahren immer wieder ins Spiel gebracht. Damit verknüpft wird jetzt eine Luxussteuer für Klubs, die sich nicht an die Lohnobergrenze halten. Im Zug der Corona-Krise und dem zunehmenden Kostendruck werden Möglichkeiten gesucht, wie man sich selbst dazu zwingen kann, weniger Geld auszugeben. Als die NHL 1994 den Salary-Cap einführte, sagte NHL-Präsident Gary Bettman (der Statthalter der Klubbosse) dazu: «Wir mussten den Cap einführen, um uns vor uns selbst zu beschützen».

Ohne Lohntransparenz keine Kostenkontrolle

Die Crux? In den grossen Profiligen Nordamerikas haben sich die Geschäftspartner mit Tarifverträgen zu einem gemeinsamen Nenner gezwungen. Die Klubbesitzer (als Liga, z.B. die NHL) auf der einen, die Spieler (mit der Spielergewerkschaft, z.B. NHLPA) auf der anderen Seite. Der Tarifvertrag erlaubt es einer Profiliga, als autonomes Geschäftsmodell mit teilweise selbstdefinierten Regeln zu operieren: Standardverträge, Lohntransparenz, Doping-Regelwerk oder Bussenkataloge können so an die spezifischen Bedürfnisse einer Sportart angepasst werden.

Um eine Lohnobergrenze inklusive Luxussteuer in der Schweiz einzuführen, braucht es grundsätzlich keinen Tarifvertrag, dazu reicht pro forma auch ein Gentlemens Agreement. Aber dann kommt der Haken: Wie sollen die Geldströme überwacht werden? Ein Gentlemens Agreement ist keine gesetzliche Grundlage. Die Abmachung bezüglich Anzahl der eingesetzten Ausländer war leicht zu kontrollieren – man konnte ja jeweils sehen, wie viele Ausländer eine Mannschaft auf dem Eis hat. Daran haben sich die Klubs bisher gehalten, obwohl es auch dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Es wollte wohl einfach keiner der erste sein, der sich gegen diese Vereinbarung stellt, die lange Zeit den Ruf einer Zauberformel hatte.

Ohne Spielergewerkschaft kein Tarifvertrag

Lohnobergrenze und Luxussteuer effektiv als Kostenkontrollmechanismus einzuführen und durchzusetzen, ist ohne Lohntransparenz eine Illusion. Lohntransparenz ist in der Schweiz ohne Tarifvertrag aber nicht durchsetzbar, weil es keine rechtliche Grundlage dafür gibt. Und ein Tarifvertrag ist nur dann möglich, wenn sich die Spieler in einer Gewerkschaft vereinigen und als gleichberechtigter Partner der Klubs in eine Geschäftsbeziehung treten würden.

Möglicherweise könnte eine Lohnobergrenze als Gentlemens Agreement in der aktuellen Krise kurzfristig eingehalten werden. Aber bei den geringsten Anzeichen der Entspannung würden die Klubs sofort wieder in alte Muster fallen und sich über eine Vereinbarung, die nicht kontrollierbar, nicht durchsetzbar und vor keinem Gericht belastbar wäre, hinwegsetzen.

Per Gesetz kann unter normalen Umständen kein geistig gesunder Mensch daran gehindert werden, das Geld auszugeben, das ihm gehört.

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