Der Mann spielt bei einem Super-League-Club und klagte gemeinsam mit seinem Verein gegen die Vollzugsstelle für den Zivildienst (ZIVI). Diese forderte, dass der Spieler 2015 für 232 Tage in den Zivildienst muss. Danach müsse er jedes Jahr je 26 Tage absolvieren.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen beantragte der Spieler, den Zivildienst auf die Zeit nach seinem Karriereende zu verschieben. Wenn er also gegen die 35 Jahre alt ist.
«Brauche Ferien und Freiheit zur Erholung»
Es sei für einen Profifussballer äusserst wichtig, «die wenigen Jahre, in denen er seinen Beruf ausüben könne, optimal nutzen zu können». Durch eine lange Abwesenheit riskiere er, seine Position im Team oder seinen Job zu verlieren und letzten Endes sogar seine Karriere beenden zu müssen. Zudem verdiene er weniger, wenn er nicht an den Spielen teilnehmen könne.
Den Dienst neben seinem Job als Fussballer sei zudem nicht möglich, weil er Ferien und Freizeit zur Regeneration benötige.
Das Bundesverwaltungsgericht gab ihm nun teilweise recht. So muss der Spieler den langen Dienst von 232 Tagen nicht leisten. Die ZIVI hatte begründet, dass er ja abends alleine trainieren könne und der Club einen Stellvertreter einsetzen könne.
Das Trainingsargument bezeichnet das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil als «gänzlich abwegig», den Stellvertreter-Vorschlag als «reflexionslos». Es sei sogar wahrscheinlich, dass das Management bei einer so langen Abwesenheit einen Ersatz für den Spieler suchen würde.
26 Tage im Jahr sind zumutbar
26 Tage Zivildienst im Jahr erachtet das Bundesverwaltungsgericht hingegen als erträglich. Es befand, dass er als Spitzensportler keine bevorzugte Behandlung erfahren soll.
Die ZIVI muss nun den Einsatz des Profifussballers neu regeln. Das Bundesverwaltungsgericht schliesst nicht aus, dass dieser seiner Pflicht erst nach Beendigung der Karriere nachkommt.
Wer der Fussballer ist und bei welchem Club er spielt, ist nicht bekannt. Den Akten geht lediglich hervor, dass er einen Stammplatz hat und eher im Herbst seiner Karriere ist. (sas/SDA)