Zwei Frauen erstochen
Zürcher «Parkhausmörderin» erhält Therapie statt Verwahrung

Das Zürcher Obergericht hat entschieden: Die Verwahrung der «Parkhausmörderin» wird in eine stationäre Massnahme umgewandelt.
Kommentieren
1/2
Erhält eine Therapie: Caroline H.
KEYSTONE-SDA_Quadrat_pos.jpg
Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Das Zürcher Obergericht hat entschieden, dass die Verwahrung der «Parkhausmörderin» in eine stationäre Massnahme umgewandelt wird. Die Caroline H. (52) erhält somit eine Therapie.

Das Zürcher Obergericht stimmte dem Antrag auf Umwandlung zu, wie der Richter bei der Urteilseröffnung am Dienstagmorgen sagte. Die «Parkhausmörderin» erhält somit eine Therapie für ihre psychischen Störungen und - sollte diese erfolgreich sein - später die Chance auf eine Entlassung aus dem Gefängnis. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Das Obergericht sah die Voraussetzungen für eine Umwandlung der Verwahrung in eine stationäre Massnahme als erfüllt an. Es stützte sich dabei vor allem auf ein psychiatrisches Gutachten über die verwahrte Frau.

Perspektive auf Entlassung spielt keine Rolle

Ein zentraler Punkt ist, dass der Gutachter davon ausgeht, dass eine Therapie im Rahmen einer fünf Jahre dauernden stationären Massnahme die Rückfallgefahr deutlich senken könnte. «Für die Beurteilung muss nur diese Fünf-Jahres-Prognose angeschaut werden», sagte der Richter. Ob es danach eine Perspektive auf Entlassung gebe oder nicht, spiele keine Rolle. Nach Ablauf von fünf Jahren kann eine stationäre Massnahme verlängert werden.

Auch vor diesem Hintergrund kann laut Gericht der in der Schweiz aufgewachsenen Österreicherin die Aussicht auf eine positive Entwicklung der Rückfallgefahr nicht abgesprochen werden.

Entscheid kann ans Bundesgericht weitergezogen werden

Die «Parkhausmörderin», die sich in der Justizvollzugsanstalt Hindelbank befindet, durchlief in den vergangenen Jahren mehrere Lockerungsstufen. So kann sie regelmässig begleitete Ausgänge absolvieren. Dabei ist es laut dem Richter zu keinen Problemen gekommen. Auch der Übertritt in eine Wohngruppe mit 18 Frauen innerhalb des Gefängnisses verlief ohne Komplikationen. Zuvor verbrachte sie viele Jahre in weitgehender Isolation.

Der Entscheid des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Bundesgericht weitergezogen werden, sobald in einigen Wochen die schriftliche Begründung des Entscheids vorliegt.

Sie versuchte schon mehrfach, die Verwahrung in eine Massnahme zu ändern

Die Zürcher Staatsanwaltschaft wehrte sich vor Gericht gegen die Umwandlung der Verwahrung in eine stationäre Massnahme. Sie beantragte ein weiteres Gutachten über die «Parkhausmörderin», weil es im bestehenden Gutachten Widersprüche gebe.

Die Frau, die mehr als ihr halbes Leben im Gefängnis verbrachte, versuchte bereits mehrfach, die Verwahrung in eine stationäre Massnahme mit Therapie umwandeln zu lassen. Das für den Justizvollzug im Kanton Zürich zuständige Amt lehnte dies jeweils ab. Dieses Mal unterstützte es den Antrag jedoch von Anfang an.

Später widerrief sie frühere Geständnisse

Die heute 52-Jährige tötete 1991 in einem Zürcher Parkhaus eine Frau. 1997 kam es ebenfalls in Zürich zu einem weiteren Tötungsdelikt. 2001 wurde sie zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt.

1997 kam es, ebenfalls in Zürich, zu einem weiteren Tötungsdelikt durch die «Parkhausmörderin». 1998 versuchte sie, wiederum in Zürich, in eine Buchhändlerin in deren Geschäft zu töten. Kurze Zeit später wurde sie verhaftet und 2001 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt.

Später widerrief sie frühere Geständnisse. Auch vor dem Zürcher Obergericht sagte sie aus, keine Tötungsdelikte begangen zu haben.

Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen