Wie treibt man bei einem Freund Schulden ein? Dafür hatte der ungarische Zuhälter Gyula K. (33)* ein besonderes Rezept. Er schickte Petar(30)**, den er seit dem Kindergarten kannte, auf den Strich des Zürcher Sihlquai.
Dort musste der Computertechniker geschminkt mit Perücke als Frau verkleidet anschaffen. Während es sich Gyula in einem Hotelzimmer bequem machte, musste sein Freund im kurzen Miniröcklein in der eisigen Februarkälte seine Runden drehen.
Dafür stand Gyula K. am Dienstag vor Gericht.
Am Abend sprach der Richter das Urteil: K. ist schuldig des Menschenhandels, der Förderung der Prostitution und der Erpressung.
Die Strafe: 5 Jahre Knast, plus 25'000 Franken Schmerzensgeld an den Sexsklaven und 20'000 Franken für die Prostituierte.
Opfer zusammengeschlagen
Gemäss Staatsanwältin Silvia Steiner hatte Gyula K. seinem «Freund» noch in Ungarn mehrere kleine Darlehen gegeben. Als Zins verlangte er gleich das Doppelte. Als Petar nicht mehr zahlen konnte, zwang ihn der Zuhälter Bankkredite aufzunehmen. Das Geld sackte Gyula ein. Zur Einschüchterung schlug er den Techniker zusammen oder drohte ihn in einem Kanal zu versenken.
Danach verschacherte er den eingeschüchterten Mann seiner Tante, einer Prostituierten als Arbeitssklaven. Ein Lohn für seine Haushaltstätigkeit erhielt der arme Petar nicht.
«Wie ein Leibeigener»
«Der Beschuldigte hielt den Geschädigten wie einen Leibeigenen», schreibt die Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift.
Zu guter Letzt musste der Sklave nach Zürich folgen, um auf dem Sihlquai als Frau Männer oral zu befriedigen. Dabei war Petar heterosexuell.
Gyula, ein Unschuldslamm?
Heute musste sich Gyula K. deswegen vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. Und er spielte das Unschuldslamm. «Ich hatte mit seinem Hierherkommen nach Zürich gar nichts zu tun», beteuerte er. Er habe Petar weder geschlagen, noch bedroht. Der Freund habe ihm auch alles zurückbezahlt.
«Weshalb hat er sie denn dermassen belastet», wollte der Gerichtspräsident Roland Heimann wissen.
«Damit er in das Opferprogramm kommt, eine Entschädigung kriegt und in der Schweiz bleiben kann», erklärt Gyula K.
In eine Grube geworfen
Auch im Fall einer weiblichen Prostitierten (24), die für ihn laut Anklage auf dem Sihlquai arbeiten musste, argumentierte der Zuhälter deckungsgleich. Um die Frau gefügig zu machen, soll er sie in Ungarn in eine Grube geworfen und mit Erde zugedeckt haben.
In Zürich wollte er die Frau, weil sie zuwenig angeschafft hatte, aus dem Hotelfenster werfen. Dies war nur wegen ihrer massiven Gegenwehr misslungen.
Die Staatsanwältin beantragt den Zuhälter wegen Menschenhandel, Förderung der Prostitution und versuchter Erpressung mit 4 1/2 Jahre Knast zu bestrafen.