Zürcher Verwaltungsgericht
Wald-Besetzer müssen Polizeieinsatz doch nicht bezahlen

Die Kantonspolizei hatte den Besetzern eines Waldstückes ihren Einsatz in Rechnung gestellt. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat diese Kostenüberwälzung eines Polizeieinsatzes in Rümlang aber jetzt aufgehoben.
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Die Kantonspolizei Zürich hatte die Kosten für ihren Einsatz den Besetzern eines Waldstücks in Rümlang überwälzt. Das Verwaltungsgericht sprach sich nun dagegen aus. (Archivbild)
Foto: MICHAEL BUHOLZER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Das Gericht habe keine genügende gesetzliche Grundlage erkannt, teilte das Kollektiv «Wald statt Schutt» am Mittwoch mit. Im Urteil, das Keystone-SDA vorliegt, heisst es, dass die entsprechende Bestimmung sehr offen gehalten sei. «Es fehlt an einer genügenden Grundlage für die Bemessung der Gebühr», schreiben die Richter.

«Dieser Fall ist ein Präzedenzfall, der einmal mehr aufzeigt, dass mit allen Mitteln versucht wird, Protest für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen und bezahlbaren Wohnraums zu kriminalisieren», teilte ein Sprecher des Kollektivs mit.

Drei Aktivisten, die sich stundenlang in den Baumkronen der Räumung widersetzten, sollten eine Rechnung von je 5000 Franken erhalten. Die restlichen 9000 Franken sollten unter elf weiteren Aktivisten aufgeteilt werden.

Vor allem der Einsatz, um die in den Bäumen verharrenden Personen zu verhaften, schlug zu Buche: Kosten von 108'800 Franken habe das laut Kantonspolizei verursacht. Nur einen Bruchteil habe man gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Am 1. Januar 2026 tritt die Umsetzung des Gegenvorschlags zur «Anti-Chaoten-Initiative» in Kraft. Dieser würde die Überwälzung der Kosten bei «vorsätzlichem Handeln» erlauben. Dagegen ist noch eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig.

Mit der zwei Wochen dauernden Waldbesetzung im Frühling 2023 hatten Aktivistinnen und Aktivisten gegen die Erweiterung einer Bauschuttdeponie demonstriert. Bei der Räumung wurden elf Schweizerinnen und Schweizer angezeigt. Jene drei, die auf den Bäumen ausharrten, wurden verhaftet.

Die Deponie beschäftigt die Gerichte auch in einem zweiten Fall. Das Baurekursgericht hob den Gestaltungsplan für die Erweiterung der Deponie kürzlich auf. Ein rechtsgenügender Richtplaneintrag fehle, hiess es im Urteil.

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