Schweizerinnen und Schweizer wollen ihre Ruhe haben. Das Gesetz bestraft deshalb all jene, die mit ihrem Auto unnötigen Lärm produzieren. Allzu sportliche Fahrer können wegen «Verursachens von vermeidbarem Lärm» verurteilt werden.
Im vorliegenden Fall war jedoch umstritten, ob der Lärm überhaupt vermeidbar war. Denn die Lärmquelle war ein Lamborghini Gallardo, ein sehr stark motorisiertes Auto. Es ist schon bei normaler Fahrweise so laut, dass es vielen Menschen auf die Nerven geht.
Am Steuer sass ein Student (23) vom Zürichberg. An einem Dienstagabend im Mai 2016 kurvte er beim Zürcher HB vorbei - mit hoher Tourenzahl, begleitet von Knallgeräuschen durch Fehlzündungen.
Das Stadtrichteramt wollte ihn wegen seines lauten Auftritts per Strafbefehl verurteilen. Der Student weigerte sich jedoch, eine Busse zu zahlen und zog vor Bezirksgericht. Dieses sprach ihn zwar frei. Doch weil das Stadtrichteramt auf seiner Busse beharrte, wurde der Lamborghini-Lärm ein Fall für das Obergericht.
Hohe Tourenzahl und Fehlzündungen
Und auch dieses gab nun dem Studenten Recht, wie aus dem Urteil hervorgeht. Es glaubte ihm und nicht einem Zeugen, der den heulenden Motor gehört und sich darüber genervt hatte. Der Passant hatte gemeldet, dass der Lenker normal angefahren sei und dann massiv beschleunigt habe. Dabei habe er absichtlich nicht geschaltet und die Tourenzahl nach oben schiessen lassen.
Der Student beteuerte jedoch, dass er keinen Einfluss auf den Schaltzeitpunkt gehabt habe, weil er mit Automat gefahren sei. Zudem habe er nicht massiv beschleunigt, sondern sei mit den erlaubten 50 Stundenkilometern beim Hauptbahnhof vorbeigefahren.
Das Obergericht glaubte dem Studenten. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der 23-Jährige unnötig beschleunigt habe. Somit habe er auch keinen vermeidbaren Lärm produziert. Der Lamborghini sei zudem schon bei normaler Fahrweise laut. Es sei fraglich, ob selbst ein zurückhaltender Fahrer mit diesem Auto Lärm vermeiden könnte.
Trotz Lärm zugelassen
Die baulichen Verhältnisse in der Innenstadt seien zudem lärmverstärkend. Die hohen Gebäude rund um den Hauptbahnhof, ansonsten wenig Lärm an einem Dienstagabend - da sei es naheliegend, dass der Zeuge den Lärm als übermässig wahrgenommen habe.
Das grundsätzliche Problem sei ohnehin, dass solch laute Autos in der Schweiz zugelassen seien. Doch da könne der Beschuldigte nichts dafür. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Stadtrichteramt könnte es noch ans Bundesgericht weiterziehen. (SDA)