Die Zeit in Freiheit ist für den Italiener aus dem Zürcher Unterland wieder zu Ende. Er muss für zusätzliche zwei Jahre hinter Gitter. Hätte das Obergericht die erstinstanzliche Strafe von acht Jahren nur bestätigt, wäre der Mann in Freiheit geblieben. Denn von den acht Jahren hätte er seine zwei Drittel bereits abgesessen.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann es noch ans Bundesgericht ziehen und dort eine mildere Strafe verlangen. Möglich ist auch, dass die Staatsanwaltschaft den Fall weiterzieht. Sie hatte sogar 12,5 Jahre Freiheitsstrafe gefordert.
Das Obergericht sah es als erwiesen an, dass er nicht nur mit mittelgrossen Mengen handelte, sondern auch «vom ganz grossen Business träumte». Das grosse «Business» war der Import von 15 Kilo Kokain. Dafür sei er auch schon mehrfach ins Ausland gereist und habe Kontakte geknüpft, auch zu einem «Mann fürs Grobe».
Er habe dies zwar nicht als Teil des organisierten Verbrechens, der kalabrischen 'Ndrangheta getan, aber doch als eine Art Organisator. «Er hatte eine wesentliche Stellung im Drogenhandel.»
«Ich entschuldige mich bei allen.»
Dass der 56-jährige nur Helfer gewesen sei, glaubte das Gericht nicht. Strafmildernd wirkte sich aus, dass der 15-Kilo-Deal dann gar nicht stattfand. Als «Initiant und Ideengeber» beurteilte das Gericht den Italiener auch bei einem anderen «Business», das dann nicht durchgeführt wurde: dem Überfall auf einen Geldtransporter. Motorräder, Waffen und Sturmhauben waren bereits organisiert.
Der Angeklagte sagte in seinem Schlusswort, dass er in seinem Leben «schwere Fehler» gemacht habe und dass er seine Taten bereue. «Ich entschuldige mich bei allen.» Er habe aber mit der Untersuchungs- und Sicherheitshaft genug gebüsst - innerlich sei er kaputt.
Der Süditaliener betonte, dass er nie etwas mit der Mafia zu tun gehabt habe und auch nie etwas damit zu tun haben werde. Seine Familie habe unter diesem Vorwurf massiv gelitten - dieser Vorwurf bleibe kleben. Er habe nur einen Wunsch, dass die Angelegenheit definitiv abgeschlossen sei und er frei atmen könne.
Der Verteidiger hatte wegen Verfahrensmängeln den Abbruch des Berufungsprozesses verlangt - dies wurde aber vom Gericht abgelehnt. Auch am Freitag kritisierte der Verteidiger, dass er seinen Mandanten nicht richtig verteidigen könne. Die Rollenverteilung zwischen dem Beschuldigten und seinen Komplizen sei zudem falsch dargestellt worden. Sein Mandant sei lediglich ein Kokain konsumierender Gehilfe gewesen - die Fäden hätten andere gezogen. (SDA)