Zürcher Fussball-Chaos
Staatsanwaltschaft schliesst Verfahren gegen Gewalttäter ab

Fast ein Jahr nach dem Angriff vor dem GC-FCZ-Derby am Bahnhof Hardbrücke hat die Zürcher Staatsanwaltschaft die meisten Verfahren abgeschlossen. Sieben Personen wurden angeklagt, 14 mit Strafbefehl bestraft.
Publiziert: 13:21 Uhr
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Aktualisiert: 13:26 Uhr
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In der S9 am Bahnhof Hardbrücke kommt es zur Eskalation. Ein mutmasslicher GC-Anhänger geht auf einen FCZ-Fan los. Er sprüht ein Reizgas in den Wagon, die Passagiere husten und keuchen.
Foto: zVg

Darum gehts

  • Zürcher Staatsanwaltschaft macht Fortschritte bei Ermittlungen zu Fussballderby-Gewalt
  • Sechs Personen wegen schwerer Delikte angeklagt, Freiheitsstrafen und Bussen gefordert
  • 14 Beschuldigte erhielten Strafbefehle, vier Verfahren noch nicht abgeschlossen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat bedeutende Fortschritte in den Ermittlungen zu Krawallen rund um das Fussballderby zwischen GC und FCZ am Bahnhof Hardbrücke im Oktober 2024 gemacht. Wie die Oberstaatsanwaltschaft Zürich berichtet, wurden die Strafverfahren gegenüber zwei Dutzend Beschuldigten weitgehend abgeschlossen.

Seit der koordinierten Aktion im März 2025, bei der es zu Hausdurchsuchungen und Verhaftungen in verschiedenen Kantonen kam, haben die zuständigen Staatsanwaltschaften intensiv an den Fällen gearbeitet. Nun, ein halbes Jahr später, liegen konkrete Ergebnisse vor.

Strafbefehle bereits rechtskräftig

Die Bilanz der Ermittlungen ist beachtlich: Sechs Personen wurden wegen schwerwiegender Delikte wie versuchter schwerer Körperverletzung, Raub und Angriff beim Bezirksgericht Zürich angeklagt. Die Staatsanwaltschaft fordert in diesen Fällen Freiheitsstrafen und Bussen, in einem Fall sogar eine Landesverweisung.

Ein weiterer Beschuldigter, der Einsprache gegen einen Strafbefehl wegen Landfriedensbruchs erhoben hatte, muss sich ebenfalls vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Hier beantragt die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe und eine Busse.

Für 14 Beschuldigte endeten die Verfahren mit Strafbefehlen, die Geldstrafen und Bussen wegen Landfriedensbruchs und teilweise zusätzlicher Delikte vorsehen. Einige dieser Strafbefehle sind bereits rechtskräftig.

Vier Verfahren noch nicht abgeschlossen

Die Oberstaatsanwaltschaft Zürich betont, dass vier Verfahren noch nicht abgeschlossen sind und weiterhin bearbeitet werden. In einem Fall musste das Verfahren eingestellt werden, da dem Beschuldigten kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden konnte.

Der Vorfall, der diese umfangreichen Ermittlungen auslöste, ereignete sich am 19. Oktober 2024. An diesem Samstagnachmittag kam es vor dem Derby zwischen GC und FCZ zu einem tätlichen Angriff, bei dem mutmasslich GC-Anhänger mehrere FCZ-Fans attackierten, verletzten und beraubten.

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