Zürcher Betreibungsbeamtin war in die Pädo-Übergriffe ihres Freundes eingeweiht
Mitwisserin kommt ungestraft davon

Die Tochter von Melanie P. (44) war drei Jahre alt, als der Nachbar begann, sie zu missbrauchen. Immer wieder, ein Jahr lang. Bis er und seine Partnerin, eine Zürcher Betreibungsbeamtin, verhaftet wurden. Nur: Sie kommt fast ungeschoren davon.
Publiziert: 04.08.2020 um 23:36 Uhr
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IV-Empfänger Mario D. (48) verging sich am Nachbarskind. Seine Freundin Sandra T. (41), zum damaligen Zeitpunkt Betreibungsbeamtin in Zürich, liess ihn gewähren. Strafbar ist das nicht.
Foto: Zvg
Michael Sahli

Die ehemalige Zürcher Betreibungsbeamtin Sandra T.* (41) wusste nur zu gut, dass sich ihr Freund Mario D.* (48) am Nachbarskind vergeht, das er öfter hütete (BLICK berichtete). Mehr noch: Sie bekam von ihm sogar ein Video von einem der Übergriffe zugeschickt – und freute sich darüber. Sie liess den Täter weitermachen. Kein Anruf bei der Polizei, keine Warnung an die Mutter des damals drei Jahre alten Opfers, mit der sie gut befreundet war. Belangt wird sie dafür fast nicht. Ein Gesetz, das sie zum Einschreiten verpflichtet hätte, fehlt in der Schweiz, schreibt der Staatsanwalt. «Einfach nur absurd», sagt die Mutter des Opfers Melanie P.* (44).

Was das Opfer bei den «Hütediensten» durchmachen musste, offenbart die Anklageschrift gegen IV-Empfänger Mario D. Er soll die Dreijährige mit seinem Penis und Gegenständen missbraucht haben. Nebst den Videos, die er vom Nachbarskind machte, wurde beim Italiener kinderpornografisches Material unbekannter Herkunft gefunden.

Die Anklage lautet daher unter anderem auf mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind und Schändung. Welches Strafmass droht, geht aus dem Dokument nicht hervor. Auch ein Prozesstermin fehlt noch.

«Geilo, hast du Öl benutzt?»

Fast ungeschoren kommt die Ex-Betreibungsbeamtin davon. Dass sie von den Übergriffen wusste, ist für die Staatsanwaltschaft zwar Fakt. Das lässt sich beweisen, weil der Täter seiner damaligen Partnerin ein Video einer Tat schickte. Mit ihrer verstörenden SMS-Antwort («Geilo, hast du Öl benutzt?») motivierte sie ihren Partner sogar richtiggehend.

Dieses Verhalten sei «irritierend» und «moralisch äusserst verwerflich», schreibt die Staatsanwaltschaft. Und stellt weiter fest: Der Kontakt zwischen Täter und Opfer kam über die Ex-Betreibungsbeamtin zustande. Deshalb – und wegen der Antwort auf das Video des Übergriffs – habe man eine Mittäterschaft von Sandra T. geprüft. Nur: Es fehle an der «Strafbarkeit gemäss Strafgesetz».

Der Staatsanwalt begründet: Sandra T. «nahm ihrem Ex-Freund gegenüber keine Garantenstellung ein, welche sie verpflichtet hätte, aktiv zu werden und die weiteren ‹Hütedienste› (...) zu verhindern».

Es gibt keine Pflicht, Pädophile zu stoppen

Eine Garantenstellung hätte sie im etwa als Lehrerin des Opfers gehabt. Als Nachbarin aber nicht. Nur für den einfachen Besitz des Übergriffvideos dürfte sie bestraft werden. Im Klartext: Es war das Recht von Sandra T., nichts gegen die Übergriffe zu unternehmen.

Christoph Erdös (57) ist Opferanwalt und Präsident der Stiftung Opferhilfe Zürich. Er hat für BLICK die Anklageschrift und Einstellungsverfügung studiert. Er spricht im vorliegenden Fall von einer möglichen Gesetzeslücke, welche zu schliessen sei: «Bei einer Tötung wäre der Fall klar. Wer nicht einschreitet, macht sich strafbar, mit oder ohne Garantenstellung.» Zwar müsse man immer klären, ob jemand überhaupt die Möglichkeit hätte einzugreifen. Aber: «Hier wäre es aber mit einem Anruf bei der Polizei oder der Mutter der Opfer gemacht gewesen», sagt der Anwalt. «An einen solchen Fall wie hier hat der Gesetzgeber nicht explizit gedacht.»

Betroffener Mutter fehlen Mittel und Kraft

Erdös kritisiert auch die Staatsanwaltschaft. «Ob unter den konkreten Umständen für die Vermittlerin zwischen Opfer und Täter nicht auch eine Garantenpflicht besteht, hätte ich gerne von einem Gericht abgeklärt gesehen.»

Opfer-Mutter Melanie P. hat den Kampf aufgegeben und die Frist für Einsprachen verstreichen lassen. Die alleinerziehende Mutter lebt am Existenzminimum und fürchtet sich vor den Kosten einer Einsprache. Gerecht findet sie es nicht und sagt über Mitwisserin Sandra T. frustriert: «Für sie ist die Sache bald abgeschlossen, aber meine Kinder und ich müssen für immer damit leben!»

* Namen geändert

Pädos haben leichtes Spiel

Christine Bussat brachte mit ihrem Verein «Marche Blanche» zwei nationale Initiativen zum Thema Pädophilie durch: 2014 die Initiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen», und 2008 die Initative zur Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern. Eigentlich hat sie der Politik den Rücken gekehrt.

Mit der BLICK-Recherche konfrontiert, erwacht aber die Aktivistin in ihr. «Das ist skandalös! Hier geht es um mehr als nur Mitwisserschaft», sagt sie. Und: «Die Betreibungsbeamtin hat den Täter ja richtiggehend motiviert – das müsste doch strafbar sein.»

Die Schweiz habe nach wie vor ein Problem mit zu laschen Gesetzen für Pädo-Täter, sagt Bussat. «Es gäbe noch viel zu tun, wie dieser Fall zeigt.» Auch beim Berufsverbot für Besitzer und bei Übergriffen in der Kirche gäbe es noch viel zu tun. «Ich selber bin aber fertig mit der Politik», so die frischgebackene Grossmutter.

Trotz allem sei ihr politischer Kampf wichtig gewesen: «Wir haben viel erreicht – nicht alles, aber viel.»

«Ein Fehler!»: Christine Bussat.

«Ein Fehler!»: Christine Bussat.

Keystone

Christine Bussat brachte mit ihrem Verein «Marche Blanche» zwei nationale Initiativen zum Thema Pädophilie durch: 2014 die Initiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen», und 2008 die Initative zur Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern. Eigentlich hat sie der Politik den Rücken gekehrt.

Mit der BLICK-Recherche konfrontiert, erwacht aber die Aktivistin in ihr. «Das ist skandalös! Hier geht es um mehr als nur Mitwisserschaft», sagt sie. Und: «Die Betreibungsbeamtin hat den Täter ja richtiggehend motiviert – das müsste doch strafbar sein.»

Die Schweiz habe nach wie vor ein Problem mit zu laschen Gesetzen für Pädo-Täter, sagt Bussat. «Es gäbe noch viel zu tun, wie dieser Fall zeigt.» Auch beim Berufsverbot für Besitzer und bei Übergriffen in der Kirche gäbe es noch viel zu tun. «Ich selber bin aber fertig mit der Politik», so die frischgebackene Grossmutter.

Trotz allem sei ihr politischer Kampf wichtig gewesen: «Wir haben viel erreicht – nicht alles, aber viel.»

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