Zu gefährlich
Diese Hunde sind neu verboten!

ZÜRICH – Der Zürcher Regierungsrat hat festgelegt, welche Hunderassen ab 1. Januar 2010 nicht mehr neu gehalten werden dürfen. Zudem schickt er gewisse Rassen in die Hundeschule.
Publiziert: 03.12.2009 um 12:32 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 19:43 Uhr
Die Stimmberechtigten haben 2008 dem neuen Hundegesetz in einer Variante mit einem Verbot von sogenannten Kampfhunden zugestimmt. Der Regierungsrat hat nun festgelegt, welche Hunderassen zu dieser Gruppe von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (Rassetypenliste II) gehören und künftig von Zürcher Hundehaltern nicht mehr gehalten oder gezüchtet werden dürfen.


Es sind dies:
  • American Staffordshire Terrier
  • Bull Terrier
  • American Bull Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • American Pit Bull Terrier
  • Pit Bull Terrier sowie Kreuzungen mit ihnen, die mindestens zehn Prozent Blutanteil dieser Rassen haben.

Das Verbot gilt ab 1. Januar 2010. Wer vor diesem Zeitpunkt bereits einen solchen Hund hält, kann für diese Tiere bis 31. März 2010 beim Veterinäramt eine Haltebewilligung beantragen. Für Hunde der Rassetypenliste II gilt in der Regel die Maulkorb- und Leinenpflicht.

Schule für Mensch und Hund


Die neue Hundeverordnung regelt zudem die praktische Ausbildung für «grosse oder massige» Hunde (Rassetypenliste I). Dazu zählen Hunde, die eine Schulterhöhe von mindestens 45 Zentimeter aufweisen und mindestens 16 Kilo auf die Waage bringen. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, zählt zu den kleinwüchsigen Hunden.

Neu werden Halterinnen und Halter von «grossen und massigen» Hunden mit ihrem Tier im Alter zwischen der 8. und 16. Lebenswoche einen Welpenkurs und bis zum 18. Lebensmonat einen Junghundekurs besuchen müssen. Wer einen Hund zwischen 18 Monaten und acht Jahren übernimmt, muss mit diesem Tier einen Erziehungskurs besuchen.

Die Hundekurse müssen mit allen Tieren der Rassentypenliste I absolviert werden, die nach dem 31. Dezember 2010 geboren werden. Damit bleibe genügend Zeit für den Aufbau von entsprechenden Ausbildungskapazitäten, schreibt der Regierungsrat.

Die Kurse bieten praktische Übungslektionen und die Aufklärung der Halterinnen und Halter über ihre Pflichten. Die Welpenkurse umfassen mindestens vier praktische Übungslektionen à 50 Minuten. Der Junghundekurs muss mindestens zehn Mal besucht werden. Eine Lektion dauert ebenfalls im Minimum 50 Minuten.

In der Rassetypenliste I finden sich beispielsweise Schäferhunde, Treibhunde, Molossoide, Lauf- und Schweisshunde sowie Windhunde. Zu den kleinwüchsigen – und damit von der «Schule» befreiten Rassen – gehören etwa der Affenpinscher, der Yorkshire Terrier und der Zwergpudel. (SDA)
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