Das Strafverfahren zum Fall aus dem Jahr 2011 ist abgeschlossen, meldet die Staatsanwalschaft. Sie hat jetzt gegen eine Cevi-Leiter und eine Drittperson einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen.
Die beiden wurden je mit bedingten Geldstrafen von mehreren tausend Franken sowie Bussen von einigen hundert Franken bestraft. Beide Strafbefehle sind rechtskräftig.
Das 8-jährige Mädchen war am Pfingstsonntag, dem 12. Juni 2011, auf einer hundert Meter langen Seilbahn in den Tod gerast (Blick.ch berichtete). Pfingstsonntag.
Die Seilbahn hatte laut Kantonspolizei Zürich 40 Meter Höhendifferenz.
«Zack» raste kurz vor Mittag ungedämpft in den Tod. Die Strecke hatten die 13 Leiterinnen und Leiter ausgewählt. Der Postenleiter am Ziel hatte noch versucht, ihren Aufprall noch zu dämpfen. Vergeblich.
Keine zweite Sicherheitsvorrichtung eingeplant
Die Staatsanwaltschaft warf den Verantwortlichen vor keine zweite Si-cherungsvorrichtung eingeplant zu haben. Ausserdem sei die Bremsvorrichtung nicht genügend kontrolliert worden. Auch Aufgabenteilung und ORganisation wurden bemängelt.
Die Achtjährige musste ins künstlichen Koma versetzt werden. Sie starb in der Nacht nach dem Unglück. In einer kurzen Mitteilung zeigte sich die Familie des Opfers heute «erleichtert, dass das Verfahren abgeschlossen ist». Das Ganze sei sehr belastend gewesen. (bih/SDA)