Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft ermittelt seit November 2013 gegen Polizisten der Dienststelle Milieu- und Sexualdelikte. In der Affäre um den Nachtclub Chilli's sollen Beamte vertrauliche Informationen weitergegeben, Anzeigen unterlassen und sexuelle Dienstleistungen, Getränke und Essen angenommen haben.
Im Rahmen dieser Ermittlungen wurde auch ein weiterer Fall aus dieser Abteilung bekannt. Am 17. Oktober 2012 lud der Wirt des Restaurant Schweizerdegen sechs Polizisten zur Metzgete am Oktoberfest auf dem Bauschänzli in Zürich ein. Preis pro Essen: 70 Franken.
Daraufhin wurde den Beamten vorgeworfen, dass sie sich mit der Einladung günstig stimmen liessen.
Fünf Polizisten wussten gar nichts von der Einladung
Die Ermittlungen der Oberstaatsanwaltschaft konnten den Verdacht der Bestechung nun aber nicht erhärten. Denn fünf der sechs Polizisten wussten gar nicht, dass sie eingeladen waren und erfuhren dies erst gegen Ende des Abends, heisst es in einer Mitteilung. Die Verfahren gegen sie wurden eingestellt.
Verurteilt wurde allerdings einer der Polizisten, weil er einerseits das Essen mitorganisiert hatte und sich noch ein weiteres Mal vom Wirt einladen liess. Wegen mehrfacher Vorteilsnahme erhielt er nun einen Strafbefehl mit einer bedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen à 100 Franken.
3000 Franken bedingte Geldstrafe für den Wirt
Der Polizist habe zwar gegen das dienstrechtliche Verbot verstossen und nicht die notwendige Bewilligung bei den Vorgesetzten eingeholt. Sein Verschulden sei aber eher leicht und der Mann reuig, wie die Oberstaatsanwaltschaft schreibt.
Der Wirt des Schweizerdegens wurde ebenfalls verurteilt. Wegen den unrechtsmässigen Einladungen erhält er wegen Vorteilsgewährung eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 100 Franken. (sas)