Wirbel um GC-Wimpel
Wann Fan-Fetzen im Auto verboten sind

Weil Patrick Lüthi mit einem Wimpel seines Lieblings-Clubs am Rückspiegel in eine Verkehrskontrolle geriet, muss er tief in die Tasche greifen. Weshalb büsst die Polizei den GC-Fan?
Publiziert: 15.10.2012 um 19:09 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 17:35 Uhr
Bezahlt Lüthi die Busse nicht, muss er für einen Tag in den Knast!
Foto: Nick Soland

Der 44-Jährige Grasshoppers-Fan Patrick Lüthi soll eine Busse von 245.50 Franken bezahlen. Sein Vergehen: Er hat sich einen Wimpel seines Lieblings-Fussballclubs an den Rückspiegel seines Mini Cooper gehängt und ist so in eine Polizeikontrolle gefahren. Was hat er falsch gemacht?

Im Strafbefehl, den Lüthi vom Zürcher Stadtrichteramt erhalten hat, heisst es, der Wimpel sei «sichtbehindernd» montiert gewesen. Bezahlt Lüthi die Busse nicht, muss er gar für einen Tag ins Gefängnis.

«Gute Nacht, Schweiz!»

Auf Blick.ch hat der Fall eine Welle der Empörung ausgelöst!

«Die Polizei büsst lieber ehrliche Autofahrer, als die Kriminalität zu bekämpfen. Schlussendlich geht es nur darum die Kasse zu füllen. Einfach nur peinlich!, schreibt beispielsweise Leser Patrick Meier aus Zürich. Und Hans Gusen aus Zug meint: «Wenn diese Geschichte stimmt, sage ich nur: Gute Nacht, Schweiz!»

Die Rechtslage ist klar

Bei der Stadtpolizei Zürich versteht man die Aufregung nicht. «Wenn ein solcher Wimpel ins Sichtfeld des Fahrers hängt, kann das sehr wohl problematisch sein», sagt Sprecher Adrian Feubli – und verweist auf die bestehende Rechtslage.

Gemäss der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), muss ein Autofahrer einen Gegenstand, der sich in einem Abstand von 12 Metern oder mehr auf der Strasse befindet, noch erkennen können. Mitten an der Frontscheibe angebrachte Wimpel, Navigationsgeräte oder auch Aufkleber stünden im Widerspruch zu dieser Vorschrift und seien deshalb nicht gestattet, heisst es. «Sie bewirken einen blinden Fleck von gefährlicher Grösse.» (Siehe Grafik)

Polizisten haben Ermessensspielraum

Stapo-Sprecher Feubli räumt ein, dass die Ordnungshüter bei Verkehrskontrollen jeweils vor Ort entscheiden müssen, ob sie einen fehlbahren Autolenker nur verwarnen oder den Verstoss in den Rapport aufnehmen.

Wird rapportiert, entscheidet in Zürich der Stadtrichter über die Höhe der Busse. Bei Patrick Lüthi zeigte dieser keine Gnade.

Ist Lüthi ein Einzelfall?

Unklar bleibt, ob der GC-Fan ein Einzelfall ist. Darüber, wie oft sie Autolenker, die mit eingeschränkter Sicht über die Strassen fahren, aus dem Verkehr zieht, führt die Zürcher Polizei keine Statistik.

Aktenkundig sind dafür zwei skurrile Vorkommnisse aus dem Kanton Schaffhausen. Dort büsste die Polizei im vergangenen Frühjahr gleich zwei Lastwagenchauffeure, die sich Kaffeemaschinen auf das Armaturenbrett montiert hatten. (bau)

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