In einer Oktobernacht 2015 will eine damals 18-jährige Studentin stark betrunken in den Zürcher Club Supermarket – wird aber vom Türsteher abgewiesen. Das erzürnt die junge Frau dermassen, dass sie ihn wegen Vergewaltigung bei der Polizei anzeigt.
Sie lässt sich eineinhalb Stunden befragen, lässt gar eine gynäkologische Untersuchung über sich ergehen und führt die Polizei zum vermeintlichen Tatort. Das geht aus der Anklageschrift hervor, die BLICK vorliegt. Drei Tage später – wieder nüchtern – gibt sie bei einer weiteren Befragung zu, dass sie die Geschichte erfunden hat.
Entschuldigt hat sie sich noch nicht
Gestern stand sie deswegen vor dem Bezirksgericht Zürich und zeigte bittere Reue, wie die «NZZ« berichtet. Heute sei ihr das Geschehene unendlich peinlich. Sie sei geladen gewesen, habe nicht nachgedacht, was ihre Anschuldigung anrichten könnte.
Vor Gericht kam aus, dass sie beim Türsteher noch nicht um Entschuldigung gebeten hat. Sie habe Angst vor seiner Reaktion und fürchte, dass der Mann die Entschuldigung nicht akzeptiere und sie hasse, sagte sie gemäss der Zeitung dem Richter.
Veritables Alkoholproblem
Die junge Frau wurde in ihrer Kindheit wegen Depressionen und Essstörungen behandelt und leidet laut einem Gutachten an einer geringen emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom Typ Borderline. Dazu kam zum Zeitpunkt der Tat ein veritables Alkoholproblem.
Das Gericht verurteilte die mittel- und verdienstlose Studentin zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 10 Franken. Allerdings werden ihr die Gerichts- und Verfahrenskosten aufgebrummt. Dereinst wird sie etwa 22’600 Franken abstottern müssen.