Weil er nicht als Schwul bezeichnet werden wollte
Deutscher schlägt Schweizer spitalreif – verurteilt

Das Zürcher Obergericht hat heute einen 36-jährigen Elektrotechnik-Ingenieur wegen Körperverletzung verurteilt.
Publiziert: 19.12.2016 um 14:17 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 15:10 Uhr
Tatort Toilette: Der Gewaltausbruch passierte wegen eines dummen Spruchs in einem sogenannten Spasslokal. (Symbolbild).
Foto: sda

Der Ein deutscher Elektronik-Ingenieur (36) rastete in der Toilette eines Zürcher Lokals aus und prügelte einen Mann spitalreif – wegen eines dummen Spruchs. Heute wurde die Verurteilung wegen Körperverletzung durch die erste Instanz vom Zürcher Obergericht bestätigt.

Tatort war die Toilette des Zürcher Spasslokals «Mausefalle». Der Beschuldigte stand gerade am Pissoir, als drei gut gelaunte, teilweise alkoholisierte Schweizer ins WC kamen.

«Tu nicht schwul und geh urinieren», rief einer der drei laut Anklage. Der Beschuldigte bezog den Spruch offenbar auf sich und fühlte sich beleidigt. «Bist du schwul?» fragte er sein späteres Opfer. «Ja, klar», war die Antwort, welche den Ingenieur zum Ausrasten brachte.

Schädelhirn-Trauma

Er ging auf den Barbesucher los und schlug ihm gemäss Anklage zwei Mal den Kopf mit voller Wucht gegen die Toilettenwand. Danach prügelte er weiter auf den 35-Jährigen ein, bis Sicherheitsleute die Situation beruhigen konnten. Das Opfer trug ein Schädelhirn-Trauma und eine Riss-Quetschwunde davon und litt noch Tage später unter Schwindel und Augenflimmern.

Die «Mausefalle» sei kein normaler Club sondern ein Spasslokal, sagte der Staatsanwalt. Da seien träfe Sprüche an der Tagesordnung. «Wer das nicht verträgt, soll nicht dorthin gehen.» Es sei offensichtlich, dass sich der Beschuldigte durch den Spruch über Schwule beleidigt gefühlt habe und deshalb die Kontrolle verloren habe.

Er habe nichts gegen Homosexuelle, betonte der Beschuldigte vor Gericht. Überhaupt habe der Vorfall nie stattgefunden, weshalb er freizusprechen sei. Warum sich das Opfer und seine Kollegen - die er bis zu diesem Tag nicht kannte - eine solche Geschichte ausdenken sollten, konnte er allerdings nicht erklären.

Geldstrafe reduziert

Das Obergericht glaubte ihm nicht und verurteilte ihn wegen Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Das Gericht glaube Opfer und Zeugen, so der Richter. Es gebe keinen Grund, weshalb sie jemanden zu Unrecht hätten beschuldigen sollen.

Damit bestätigte das Obergericht den Schuldspruch des Bezirksgerichtes Zürich. Es reduzierte aber die Höhe des Tagessatzes, weil die finanzielle Situation des Verurteilten nicht sehr rosig aussieht. Der 36-Jährige verlor seine Stelle als Ingenieur im Aargau und hat momentan keine Arbeit. Mittlerweile wohnt er wieder bei seiner Mutter in Deutschland. (SDA)

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