Jüngster Streitpunkt ist der Gegenvorschlag zur «ÖV-Initiative» von SVP, FDP und Mitte. Der Kantonsrat hatte diesen Gegenvorschlag am 14. April an seiner Nachmittagssitzung gutgeheissen. Die Initianten zeigten sich zufrieden und zogen ihre Initiative zurück. Damit würde automatisch der Gegenvorschlag in Kraft treten.
Der Gegenvorschlag beinhaltet, dass Gemeinden selber bauliche Massnahmen zahlen müssen, um den ÖV in Tempo-30-Zonen flüssig zu halten. Eine Gemeinde müsste also etwa eine separate Busspur bauen, wenn der Bus nicht mehr gemäss Fahrplan vorwärts kommt.
Sollte dies nicht möglich sein, müsste die Gemeinde für zusätzliche Verbindungen aufkommen. In einem letzten Schritt sollen die Gemeinden den Verkehrsverbund für den stockenden ÖV entschädigen.
Der Zürcher Stadtrat kritisiert nun, dass es zu diesem Gegenvorschlag gar keine Vernehmlassung bei den Gemeinden gegeben habe. Eine solche sei gemäss Kantonsverfassung aber vorgeschrieben.
Auch inhaltlich hält der Stadtrat den bereits beschlossenen Gegenvorschlag für illegal. Dieser verstosse gegen Bundesrecht, so die Stadtregierung. Der Bund schreibe Lärmschutzmassnahmen vor. Weil Gemeinden nicht für Mehrkosten zur Kasse gebeten werden wollen, würden sie nun aber auf die Einführung von Tempo 30 verzichten.
Dass die Stadt nun vor Bundesgericht zieht, sorgt bei FDP, SVP und Mitte für Ratlosigkeit. Die Stadt Zürich hätte alleine das Referendum gegen den Kantonsratsentscheid ergreifen können, teilten sie gemeinsam mit. Dann wäre die Sache vors Volk gekommen. «Es scheint, als habe die Stadt Angst vor einem Volksentscheid.»
FDP, SVP und Mitte kritisieren den Stadtrat ausserdem, dass er «blockiere und verzögere», um seine eigene, politische Ideologie durchzudrücken. «Notfalls auch mit der Brechstange.»
Schon mehrmals gab es zwischen Stadt und Kanton Zürich Streit, weil die Stadt gegen den Willen des Kantons den Verkehr beruhigen wollte. Andere Beispiele waren die stark befahrene Rosengartenstrasse oder der Spurabbau am Bellevue.