«Unsere Beamten haben strikte Richtlinien zum Waffengebrauch», sagt René Ruf von der Stadtpolizei Zürich. Beamte der Stadtpolizei stoppten am Montag einen 21-jährigen Autodieb mit einem Schuss ins Bein. Wie locker sitzen die Schusswaffen bei der Polizei?
Das Gesetz sagt: Ein Beamter darf nur schiessen, wenn die Gesundheit oder das Leben von Menschen in Gefahr sind. Nur in Ausnahmefällen dürfen Polizisten auch zur Fluchtverhinderung schiessen.
Im Fall des angeschossene Autodiebs war dieser zwar unbewaffnet, hat aber mit dem geklauten Auto auf halsbrecherischer Flucht Passanten gefährdet. Der angeschossene Autodieb ist mit einer Knieverletzung im Spital. Er ist auf dem Wege der Besserung.
Untersuchung läuft
«Die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft untersuchen diese Schussabgabe routinemässig. Das involvierte Korps ist nie selbst an den Abklärungen beteiligt», sagt Ruf. Das soll Befangenheit der Untersuchenden verhindern.
Was geschieht nach einer Schiesserei? «Nach Waffengebrauch bekommen unsere Beamten psychologische Betreuung durch einen speziell ausgebildeten Offizier», sagt Ruf. In den letzten Jahren kam es jährlich nur zu ein bis zwei Schüssen durch Stadtpolizisten.