Während der Fahrt mit Handy oder Tablet hantiert
VBZ feuert drei Chauffeure fristlos

Für ÖV-Chauffeure verboten: Während der Fahrt ein Smartphone oder ein Tablet zu bedienen. Trotzdem gingen einige das Risiko ein – und sitzen deswegen nicht mehr am Steuer.
Publiziert: 16.10.2017 um 12:11 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 07:30 Uhr
Ein Passagier filmte den VZO-Buschauffeur, der während der Fahrt nach Uster ZH mit einem Tablet hantierte.
Foto: Screenshot

Drei VBZ-Chauffeure sind in den letzten zwölf Monaten fristlos entlassen worden. Denn sie bedienten ein Smartphone oder ein Tablet während der Fahrt. Damit solche Risiken «von Profis im öffentlichen Verkehr nicht mehr eingegangen werden», warnt die VBZ ihr Fahrpersonal in einem Brief vor den Konsequenzen. «Bei Widerhandlungen wird eine fristlose Kündigung ausgesprochen.»

Der Brief sei eine präventive Massnahme, sagt Daniela Tobler, VBZ-Sprecherin zu «Radio Energy»: «Für keinen Arbeitgeber ist es schön, wenn er eine fristlose Kündigung aussprechen muss. Aber wir wollen darauf aufmerksam machen.»

Es sei ein schwerer Verstoss, wenn die Geräte während der Fahrt bedient werden. Ohne Ausnahme – «auch dann nicht, wenn die Ehefrau in den Wehen liegt», sagt Tobler. 

Selfie-Video im Hagelsturm in Thun

Das ist nicht das erste Mal, dass ein Buschauffeur ein Smartphone hinter dem Steuer bedient. Anfang Sommer filmte sich ein Buschauffeur der Thuner Verkehrsbetriebe (STI), während die Strassen mit Eisklumpen bedeckt waren und es draussen hagelte (BLICK berichtete).

Ein ähnliches Video entstand von einem Chauffeur der Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland (VZO). Ein Passagier filmte Anfang Oktober, wie der Busfahrer während der Fahrt ein Tablet bediente (BLICK berichtete). 

Bei VZO noch offen – Kündigung als Massnahme?

Laut VZO-Direktor Werner Trachsel wurde der Chauffeur ausfindig gemacht. Ob es zur Entlassung kam, wollte er nicht sagen. Die VZO diskutiere aber, welche Sanktionen zum bereits bestehenden Verbot angewendet werden sollen. Trachsel: «Aber Grund für eine fristlose Kündigung ist es nicht.» (na) 

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