Darum gehts
- 53-jähriger Kunstturntrainer vor Gericht wegen Beziehung zu minderjähriger Turnerin
- Trainer lernte 15-jährige Turnerin kennen, als er 40 war
- Staatsanwaltschaft fordert 12 Monate bedingte Freiheitsstrafe und 2100 Franken Busse
Ein 53-jähriger Kunstturntrainer muss sich heute Mittwoch vor dem Bezirksgericht Winterthur ZH verantworten. Er soll während mehrerer Jahre eine Beziehung zu einer damals noch minderjährigen Turnerin geführt haben.
Als der Trainer die ehrgeizige Kunstturnerin kennenlernte, war er 40 Jahre alt. Sie war 15. Irgendwann trafen sie sich nicht nur für Ring, Reck und Bodenturnen, sondern auch ausserhalb des Vereins.
«Beziehung» trotz Schutzalter
Mehrere Jahre sollte die «Beziehung» dauern, bis die Turnerin ihren Förderer schliesslich anzeigte. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind. Dafür solle er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten und einer Busse von 2100 Franken verurteilt werden.
Zudem soll dem Trainer ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen auferlegt werden. Er habe gewusst, dass sie mit 15 noch im Schutzalter gewesen sei, so die Anklage. Dennoch habe er die Handlungen mit beziehungsweise an ihr vollzogen.