Eine unmissverständliche Geste: der Stinkefinger. Einmal in Rage kann er schnell dem Gegenüber entgegengestreckt werden und demonstrieren, wie sauer man gerade ist. Genau das machte eine Tankstellenmitarbeiterin (60) aus Winterthur ZH im Februar 2022 und wurde dafür nun per Strafbefehl verurteilt. Das berichtet «Züri Today».
Die Frau war an dem Arbeitstag genervt von ihrem Kollegen. Viele Kunden waren im Shop, und beide bedienten jeweils eine Kasse. Doch obwohl noch immer viele Kunden im Laden waren, ging ihr Kollege weg, woraufhin sie ihn aufforderte, weiter zu kassieren.
Doch der Mann reagierte nicht. «Dann habe ich ihm den Mittelfinger gezeigt», sagt die 60-Jährige zu «Züri Today». Viel gedacht habe sie sich dabei nicht. Schon gar nicht, dass sie dafür verurteilt werden könnte. Allerdings wurde die Szene von einer Überwachungskamera festgehalten. Und der Kollege erstattete Anzeige.
«Ich begreife nicht, wieso»
Wegen Beschimpfung wurde die Frau per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 110 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. «Ich begreife nicht, wieso man wegen eines Stinkefingers so eine harte Strafe bekommt. Das verstehe ich einfach nicht», sagte sie. Die Strafe muss sie allerdings erst in einem Wiederholungsfall bezahlen, da sie bedingt ausgesprochen wurde.
Trotzdem muss die Frau tief in die Tasche greifen. Neben einer Busse von 300 Franken kommen auch noch 800 Franken Verfahrensgebühren hinzu, womit sie insgesamt 1100 Franken zahlen muss. Dass der Stinkefinger sie so teuer zu stehen kommt, hätte sie niemals gedacht. (hei)