Es hätte ein romantischer Tag werden sollen: Eine Frau schlug ihrem Partner vor, den Valentinstag zusammen zu verbringen. Und damit dieses Rendez-vous auch etwas Besonderes wird, bat sie ihn auch um 500 Franken. Damit wollte sie sich ein Kleid kaufen sowie zum Friseur und zur Maniküre gehen. Der Mann zeigte sich spendabel und willigte ein.
Blöd nur: Einen Tag vor dem Date scheint die Frau die Lust darauf verloren zu haben. Wegen einer «Terminkollision» lässt sie die Verabredung platzen. Die 500 Franken hatte sie zu diesem Zeitpunkt schon ausgegeben.
Obergericht weist Fall zurück ans Bezirksgericht
Der verschmähte Liebhaber aber liess das nicht auf sich sitzen. In einer wütenden Email forderte er die 500 Franken zurück. Als sie sich weigerte, dieses zu zahlen, ist er damit vors Bezirksgericht Horgen. Und selbst als die Bezirksrichter entschieden, bei den 500 Franken handle es sich um eine Schenkung und könne darum nicht zurückgefordert werden, liess der Mann nicht locker.
So zog er das Urteil an das Obergericht weiter und hatte dort mehr Erfolg. So entschieden die Richter, dass sich das Bezirksgericht zu wenig mit der Materie befasst und somit das rechtliche Gehör des Klägers verletzt habe. Somit muss sich das Bezirksgericht erneut mit der 500-Franken-Forderung befassen.
Mann fordert 15 Franken für zerrissenes T-Shirt
Ebenfalls eine Ehrenrunde gibt es für eine zweite Forderung des Mannes: Die gleiche Bekannte habe ihm bei einem Streit im Jahr 2014 einmal ein T-Shirt im Wert von 15 Franken zerrissen. Das wolle er ersetzt haben. Auch diesen Fall findet das Obergericht nicht ausreichend behandelt und schickt ihn zurück nach Horgen.
Das missglückte Date und das zerrissene T-Shirt sind aber nicht die einzigen Dinge, bei denen der enttäuschte Mann Geld fordert. Er verlangte von seiner Bekannten auch bereits Geld für Fahrstunden und die Kosten für eine ärztliche Behandlung ihrer Mutter zurück. In beiden Fällen erhielt er Recht - und die Frau muss zahlen.
Ob die beiden Streithähne noch Kontakt haben, geht aus dem Obergerichtsurteil nicht hervor. Beim ersten Gerichtsprozess in Horgen sagte die Frau aus, dass sie eigentlich gar nie eine Beziehung mit dem Mann gewollt habe. (SDA/fr)