Unbezahlte Arbeitsstunden
Zürcher Reinigungsfirma blitzt mit Klage gegen Gewerkschaft ab

Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Reinigungsfirma abgewiesen und ein Urteil des Zürcher Handelsgerichts bestätigt. Die Firma forderte 10'000 Franken Genugtuung, doch das Gericht sah keine ausreichende Persönlichkeitsverletzung.
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Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Reinigungsfirma abgewiesen. (Themenbild)
Foto: AYSE YAVAS

Darum gehts

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  • Bundesgericht: Zürcher Firma nicht in Persönlichkeit verletzt durch Artikel
  • Ehemalige Angestellte kritisierten unbezahlte Arbeitsstunden und respektlose Behandlung
  • Firma forderte 10'000 Franken Genugtuung, Beschwerde jedoch abgewiesen
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Eine Zürcher Reinigungsfirma ist durch einen Artikel in einer Gewerkschaftszeitung nicht in ihrer Persönlichkeit verletzt worden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Zwei frühere Angestellte äusserten sich über nicht bezahlte Arbeitsstunden und andere Mängel.

Das Bundesgericht hat in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil einen Entscheid des Zürcher Handelsgerichts bestätigt und die Beschwerde der Reinigungsfirma abgewiesen. Diese hatte diverse Punkte des vorinstanzlichen Entscheids kritisiert und eine Genugtuung von 10'000 Franken gefordert.

Das höchste Schweizer Gericht folgt jedoch der Sicht der Vorinstanz, wonach die im Artikel geäusserten Aussagen teilweise nicht ausreichten, um die Beschwerdeführerin in ihrer Persönlichkeit zu verletzen. Ausserdem sei bei einigen Punkten der Wahrheitsbeweis erbracht worden.

Frühere Mitarbeiterinnen der Firma hatten darüber berichtet, dass gewisse Arbeitsstunden nicht bezahlt, in einem Fall die Probezeit über das rechtlich zulässige Maximum verlängert und die Mitarbeitenden respektlos behandelt worden seien. Ausserdem schilderten sie weitere Missstände.

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