0:37
Knast und Landesverweis:IV-Rentner (49) nach Pädo-Übergriff verurteilt

42 Monate Knast und Landesverweis
IV-Rentner (49) nach Pädo-Übergriff verurteilt

Eine ehemalige Zürcher Betreibungsbeamtin und ihr Ex standen am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich. Die Vorwürfe: Schändung eines Kindes, sexuelle Handlungen mit Kindern, Besitz von Kinderpornos und Amtsgeheimnisverletzung. Nun wurden sie verurteilt.
Publiziert: 02.02.2021 um 08:31 Uhr
|
Aktualisiert: 02.02.2021 um 21:13 Uhr
1/5
Eine ehemalige Zürcher Betreibungsbeamtin und ihr Ex-Partner stehen am Dienstag vor Bezirksgericht Zürich.
Foto: Zvg
Michael Sahli

Die Anklagen gegen die ehemalige Zürcher Betreibungsbeamte Sandra T.* (42) und ihren Ex-Partner Mario D.* (49) schockieren: Der IV-Rentner aus Italien verging sich mehrfach am Nachbarskind (damals 3) und schickte der Beamtin Videos der Übergriffe. Die freute sich darüber. Und antwortete auf das verstörende Material: «Geilo, hast du Öl benutzt?» Am Dienstag mussten sich beide vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.

Beide Angeklagten entschuldigten sich bei der Opfer-Mutter. Sandra T. sagte vor Gericht, sie schäme sich. Es sei schrecklich, wie sie auf das Bild- und Videomaterial reagiert habe, das ihr Mario D. gesendet hatte.

Das Kind mehrfach missbraucht

Was Mario D. dem Kind angetan haben soll, das er hüten sollte, zeigt die Anklageschrift: Er soll das dreijährige Mädchen ab 2017 mit seinem Penis und Gegenständen mehrfach missbraucht haben. Nebst den Videos, die er vom Nachbarskind machte, wurde beim Italiener kinderpornografisches Material unbekannter Herkunft gefunden. Dazu kommen noch Sachbeschädigung wegen Sprayereien und der Besitz von etwas mehr als 200 Gramm Cannabis.

Der IV-Rentner und Künstler gibt die Vorwürfe grundsätzlich zu. Penetriert habe er das dreijährige Kind aber nicht. «Ich war bei der Tat bekifft», redete er sich heraus. Und: «Ich bin nicht pädophil.» Die Frage, warum er sich – wenn er nicht pädophil veranlagt sei – an einem Kind verging, will er nicht beantworten. «Ich ekle mich vor mir selber», meint er.

Nicht wegen Mittäterschaft angeklagt

Sandra T. stritt ab, was sich abstreiten liess. Die Übergriffe ihres Ex habe sie lediglich aus «Hilfsbereitschaft» gedeckt. Sie habe die Sache verdrängt. Sandra T. muss sich lediglich wegen des Besitzes der Kinderporno-Videos verantworten. Eine Mittäterschaft sieht die Staatsanwaltschaft nicht, obwohl sie von den Übergriffen wusste – und diese weiterlaufen liess. «Einfach nur absurd», sagte die Mutter des Opfers dazu gegenüber BLICK. Sie habe die Hütedienste jeweils mit der Ex-Betreibungsbeamtin abgemacht.

Ebenfalls angeklagt ist Amtsgeheimnisverletzung, weil Sandra T. Daten aus dem Betreibungsamt für private Zwecke an Arbeitskolleginnen weitergeschickt haben soll. Sie verteidigt sich, sie sei von einer geschäftlichen Nutzung ausgegangen. Dass sie die Amtsdaten von Männern verschickte, mit dem Verweis, die wären noch «cool» oder hätten einen «perfekten» Jahrgang, stützt das aber nicht.

Die Wehrlosigkeit eines kleines Kindes «schamlos ausgenutzt»

Die Staatsanwaltschaft forderte für sie eine bedingte Gefängnisstrafe von 14 Monaten. Der Hauptangeklagte soll für sechs Jahre hinter Gitter und nach Italien ausgeschafft werden. Dagegen wehrt sich der Künstler: Er habe in der Schweiz eine Enkelin, die er aufwachsen sehen wolle und habe sein ganzes Leben in der Schweiz verbracht. Sein Verteidiger fordert eine bedingte Haftstrafe von zwei Jahren.

Wie es dem Kind geht, das im Alter von gerade einmal drei Jahren mehrfach sexuell missbraucht wurde, kam nur am Rande zur Sprache: Der psychische Schaden sei irreparabel, so eine Opfer-Anwältin. Das Kind lege Verhaltensauffälligkeiten an den Tag und sei in psychologischer Abklärung.

Am Dienstagabend folgte schliesslicht das Urteil des Bezirksgerichts. Mario D. wird unter anderem der mehrfachen Schändung schuldig gesprochen. Er habe die Wehrlosigkeit eines kleines Kindes «schamlos ausgenutzt», sagt der Richter über den Hauptangeklagten. D. muss für 42 Monate hinter Gitter. Zudem wird er nach dieser Strafe für zehn Jahre des Landes verwiesen.

Sandra T. kommt mit einer milderen Strafe davon. Die Ex-Beamtin bekommt eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen aufgebrummt.

*Namen geändert

Fehler gefunden? Jetzt melden